NV-Bescheinigung zu spät abgegeben-kann man Abgeltungssteuer ohne Steuererklärung erstattet bekommen

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Seit 2015 ist im §44b Abs.5 Satz 2 EStG gesetzlich geregelt, dass Banken während eines laufenden Kalenderjahres eingehende NV-Bescheinigungen für das ganze Kalenderjahr rückwirkend berücksichtigen müssen!

Also: nichts wie hin, die NV-Bescheinigung (evtl. eingeschrieben) an die Bank nochmals senden und den Wortlaut dieses Gesetzes beilegen. So müßte das klappen (was ich selber hoffe, denn ich muss das vor Jahresende auch so machen). Grüße, Robik1