EÜR Gesonderte Feststellung in Einkommenssteuererklärung übertragen?

2 Antworten

Deine Gedanken sind zutreffend.

Aber beachte, dass die Ergebnisse des Feststellungsbescheides von Amts wegen in deine persönliche Steuerfestsetzung übernommen werden, du kannst also eintragen, was du willst. Der zutreffende Eintrag erleichtert allerdings die Findung der richtigen Höhe der Einkommensteuer.

Die Einkommensteuererklärung kann auch vor dem FB, ja sogar auch vor der F-Erklärung angefertigt und übermittelt werden. Hier greift insoweit das Aufbrechen einer eventuell bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung, § 171 (10) AO.

Nein. Du musst den Feststellungsbescheid des FA abwarten.

Du ermittelst den Verlust nicht selbst und Du weist ihn auch nicht den Beteiligten anteilig zu. Das ist dem FA vorbehalten. Du gibst nur die Erklärungen ab.