Wäsche der Tochter waschen?

2 Antworten

Ich habe einen separaten Wasser und Stromzähler an meiner Waschmaschine,

Deine monatliche Vorauszahlung errechnet sich doch auch aus dem Vorjahresverbrauch / dem Jahresabrechnungsbetrag. Demzufolge kannst Du in Deiner eigenen Waschmaschine bei Einsatz eines eigenen Strom- bzw. Wasser(zwischen-)zählers auch die Wäsche Deiner Tochter waschen.

Ich könnte mir vorstellen , dass er Recht bekommt, ansonsten könnte jeder einen privaten Waschservice gründen , und der Verbrauch steigt allgemein , was zu einer höheren Einstufung führt.

berlina76  28.01.2023, 12:29

Ja und, der wird doch Jährlich neu aufgrund des Verbrauchs des letzten Jahren festgelegt. Das ist doch nur eine Jährliche Vorschiebung

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classica  28.01.2023, 12:58

Hier gut erläutert bei Gemeinschaftswaschküche ohne Wasseruhr

Grundsätzlich ja - die Heizkostenverordnung schreibt nur die verbrauchsabhängige Abrechnung für Heizung, Warmwasser vor. Für Kalt-Wasser besteht daher kein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung.

Wenn keine abweichende mietvertragliche Vereinbarung getroffen wird, dann sich Betriebskosten, bei denen keine Verbrauchserfassung erfolgt, nach anteiliger Wohnfläche umzulegen > § 556 a BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Unerhebliche Ungerechtigkeiten sind dabei auch lt. Gesetzgeber/Rechtsprechung zu tolerieren.

https://www.wer-weiss-was.de/t/gemeinschaftswaschkueche/4321986/2

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Novalee1968 
Fragesteller
 28.01.2023, 13:29

Ich zahle es doch. Wird jedes Jahr korrekt abgerechnet

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