Kreditaufstockung ohne Unterschrift des Bürgen?

4 Antworten

die Freundin hat die Bürgschaft mit einem zurückliegenden Datum und ihrer Unterschrift und einem vereinbarten Darlehen abgesegnet.

Für später eigenmächtige Aufstockungen "dürfte" der Bürge nicht haften müssen.......

Madame Olga weiß Näheres!

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Privatier59 hat ein berechtigtes Veto eingelegt.

Man sollte wissen, was solch ein Vertrag beinhaltet und sich der Konsequenzen bewusst sein, bevor man sich in die Haftung nehmen lässt.

Für den Bürgen sollte sich die Haftung lediglich auf die Höhe des vereinbarten Darlehens beschränken. So sollte es auch in einem solchen Vertrag festgeschrieben sein !

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Eine Freundin hat für ihren Sohn für einen Bankkredit von 10.000 Euro gebürgt.

Und wenn diese Bürgschaft dann entsprechend festgeschrieben ist, so bürgt sie auch nur für diesen Betrag.

Stellt sich die Frage ob sie auch für Aufstockungen / neue Kreditaufnahmen bürgen muss, wenn vorher der ehemalige Kredit schon zurückgeführt worden ist.

Also ohne Kenntnis des konkreten Textes der Bürgschaft stochern wir im Nebel.

Die Freundin hat gebürgt - falsch - sie bürgt.

Der Sohn hat nicht aufgestockt - das machte das Kreditinstitut.

Die Bürgin hat mit den 15.000 nichts zu tun.

Madame Olga weiß Näheres!

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Wie lautet denn der Text der Bürgschaft?

Ohne den zu kennen stochert man im Nebel.

Ist ja passend zur Jahreszeit!

Geh besser zu Madame Olga auf dem Rummel. Die macht Wahrsagen, wir nicht!!!

Sehr hilfreich die Antwort!! Es kann ja sein das irgendwer davon ahnung hat und was sinnvolles antworten kann. 😉

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@Privatenutzer

Du müsstest halt nähere Informationen zum Inhalt der Bürgschaft liefern. Dann würdest Du auch bessere Antworten bekommen.

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@Privatenutzer

Du kennst den Fall nur vom Hörensagen. Was soll man denn dann für eine Antwort geben? Der Umfang der Bürgenpflicht wird nun einmal nicht allgemein festgelegt, sondern ganz speziell durch Vereinbarung. Wenn man die nicht kennt ist alles wilde Spekulation.

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