Bürge und Rentner: Kann meine Ehefrau belangt werden und wird mein Nebenverdienst angerechnet?
Hallo,meine Frage bezieht sich auf eine Bürgschaft,die ich unterschrieben habe,als ich noch gearbeitet habe,jetzt bin ich in der Rente. Ich habe Bürgschaft unterschrieben für eine Autofinanzierung meiner Enkelin und das Fahrzeug ist bei ihr abgeholt worden,weil sie nicht bezahlt habe.Und jetzt ist ein Restbetrag fällig,sonst wird der Kredit gekündigt. Ich beziehe nun eine Rente,die nicht pfändbar,so viel weiß ich schon. Allerdings habe ich eine Nebebeschäftigung wo ich monatlich im Durchschnitt 450 Euro verdiene.
Kann dieser Betrag angerechnet werden ? Kann die Bank Zugang zu meinem Konto erhalten ? Wie wäre es dann,wenn die Bank feststellt,daß auf dem Konto ungefähr 5000 Euro liegen ?
Und die letzte Frage,meine Frau,im Moment in der Altersteilzeit,kann sie auch zur Zahlung gemeinsam mit mir verpflichtet werden ? Noch ein Hinweis,es bestehen leider keine Ersparnisse....
Vielen Dank für Ihre Antworten
2 Antworten
Hallo,
ja, ihr müsst schnell handeln und bei der Bank das Konto in ein P-Konto umwandeln, denn alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt, kann an den Gläubiger gehen.
Mit diesem P-Konto sichert sich der Inhaber einen Freibetrag, um die Lebenshaltunjskosten wie Miete, Wasser und Lebensmittel u.s.w. weiterhin bestreiten zu können.
Der Nichtbürge sollte schnell, falls noch möglich, z u v o r ein eigenes Konto einrichten und soviel Guthaben wie möglich auf dieses Konto überweisen.
Auf dem Konto des Bürgen sollten dann nur die monatl. laufenden unfändbaren Zahlungen ( Rente z.B.) weiter laufen.
Hallo,
ja, ihr müsst schnell handeln und bei der Bank das Konto in ein P-Konto umwandeln, denn alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt, kann an den Gläubiger gehen.
Mit diesem P-Konto sichert sich der Inhaber einen Freibetrag, um die Lebenshaltunjskosten wie Miete, Wasser und Lebensmittel u.s.w. weiterhin bestreiten zu können.
Der Nichtbürge sollte schnell, falls noch möglich, z u v o r ein eigenes Konto einrichten und soviel Guthaben wie möglich auf dieses Konto überweisen.
Auf dem Konto des Bürgen sollte dann nur der monatl. laufende unfändbare Betrag( Rente z.B.) weiter bestehen bleiben.
ja ja.......wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht mehr sorgen. :-)
habe wohl meine Finger nicht mehr so recht unter Kontrolle - ich schieb's auf das Alter......lach ! Da kommst du vielleicht auch noch hin, abwarten. ;-) ;-)
hoffentlich nicht, ohne Dein Alter zu kennen, aber egal, bleib wacker … ;-)
:-((((( na super ! rrrrrrrr :-(