Partner aus Grundbuch Löschen?

2 Antworten

Es tut mir leid, aber ich verstehe einiges an Deiner Fragestellung nicht. Seit wann bezahlt die Bank Deine Kreditzinsen? Es ist zwar richtig, daß die Bank einen Bürgen au der Haftung entlassen kann, aber damit wird keine Grundbucheintragung geändert. Diese muß man selbst bei einem Notar beantragen, unter Vorlage der Bank, dass auf einen Bürgen verzichtet wird. Das kostet aber Geld! Wenn sie sich wie in Deinem Fall weigert dem zuzustimmen, kommen weitere Kosten auf Dich zu, denn dann mußt Du den Klageweg beschreiten. Daß sie selbst weitere Liegenschaften auf Ihren Namen im Grundbuch stehen hat, wird keinen Richter interessieren.

Du verstehtst den Sachverhalt falsch. Wenn ihr zu 50:50 im Grundbuch als Eigentümer steht, hast nicht DU ein Haus gekauft, sondern IHR habt ein Haus gekauft. Wenn dir deine Frau ihren Teil nun nicht schenken will, dürfte es schwierig werden. Ohne Einigung bekommst du sie nicht aus dem Grundbuch.