Fortbildung der Ehefrau ohne Einkommen absetzbar?
Meine Frau ist ohne Einkommen, wir sind zusammen steuerlich Veranlagt.
Sie möchte eine Fortbildung als Betreuungskraft und Seniorenbegleitung besuchen. Sind die Ausgaben beim steuerpflichtigen Ehemann absetzbar.
Wenn ja wo muss ich das bei den Steuersausgleich angeben und was ist alles absetzbar.
Vom erlernten Beruf ist sie Bürokraft.
Danke für die Hilfe
2 Antworten
Das sind Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf.
Das ist als Sonderausgaben in Eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Sehe ich anders.
Ich sehe hier Werbungskosten/Betriebsausgaben bei der Ehefrau.
Selbstverständlich nicht beim Ehemann, der besucht ja nicht die Fortbildung.
Hinweis an den Fragesteller:
Erst nach dem GdE werden bei der Zusammenveranlagung die Eheleute wie ein (1) Steuerpflichtiger behandelt.
Nein, das kann nicht der Ehemann geltend machen. Sollte es sich wirklich um eine Fortbildung für einen vorher erlernten Beruf handeln, dann gehört das in die Anlage N der Ehefrau.
Hab Doch geschrieben, dass Sie gelernte Bürokraft ist. Hat nichts mit der Fortbildung zu tun
Was kann ich da alles absetzen.z B.Fahrtkosten hin und zurück usw.?