Fortbildung der Ehefrau ohne Einkommen absetzbar?

2 Antworten

Das sind Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf.

Das ist als Sonderausgaben in Eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehe ich anders.

Ich sehe hier Werbungskosten/Betriebsausgaben bei der Ehefrau.

Selbstverständlich nicht beim Ehemann, der besucht ja nicht die Fortbildung.

Hinweis an den Fragesteller:
Erst nach dem GdE werden bei der Zusammenveranlagung die Eheleute wie ein (1) Steuerpflichtiger behandelt.

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Was kann ich da alles absetzen.z B.Fahrtkosten hin und zurück usw.?

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@JoergK

Alles was nötig ist, um die Ausbildung zu machen. Also auch die fahrtkosten.

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Nein, das kann nicht der Ehemann geltend machen. Sollte es sich wirklich um eine Fortbildung für einen vorher erlernten Beruf handeln, dann gehört das in die Anlage N der Ehefrau.

Hab Doch geschrieben, dass Sie gelernte Bürokraft ist. Hat nichts mit der Fortbildung zu tun

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@JoergK

Selbst wenn es Fortbildung wäre, würde es zu einem Verlust bei der Ehefrau führen und dieser wäre mit dem Einkommen des Ehemanns zu verrechnen.

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