Wie kann ich mich als Bürge aus der Bürgschaft am besten sichern?

2 Antworten

Als Bürge kannst Du Dich nciht vor einer Inanspruchnahme sichern, weil sich ja der Kreditgeber über Bürgen gerade gegen den Forderungsausfall sichern will.

Da hilft also nur sich genau zu überlegen, ob Du dem Neffe zutraust den Kredit zu tilgen.

Unter Umständen ist es sogar besser den Kreidt gleich gemeinsam aufzunehmen, weil Du dann nciht überrascht wirst, wenn Du plötzlich in Anspruch genommen wirst, weil Du als Mitkreditnehmer mehr Informationen bekommst, als als Bürge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Es gibt einige Grundsätze, die Dir die Bürgschaftslast (siehe §§ 765ff. BGB) erleichtern können:

  1. Nur eine Höchstbetragsbürgschaft (also einen Bürgschaftshöchstbetrag einschließlich aller Forderungen, Zinsen und Nebenkosten) abgeben. Nur mit diesem klar definierten Höchstbetrag ist Dein Risikoeinsatz begrenzt (von eigenen Anwaltskosten abgesehen) und übersichtlich. Die Gläubiger möchten Dich natürlich in die volle Haftung ziehen (entweder durch Fehlen des Höchstbetrages oder durch Mitunterzeichnung des Darlehnsvertrages; beides solltest Du strikt ablehnen).

  2. Die Bürgschaft muß klar und eindeutig bis spätestens zum TT.MM.JJJJ befristet sein (nicht das Recht aus § 777 BGB aufgeben).

  3. Keinesfalls die Rechte aus §§ 770, 771 und 773 BGB abbedingen lassen (das möchten die Gläubiger aber immer gern).

Wenn Du diese Grundsätze ein- und durchhältst (mit anwaltlicher Beratung) kommst Du Deinem moralischen Hilfedrang begrenzt nach. Aber besser lebst und schläfst Du ohne Bürgschaft und ohne Mitunterzeichnung eines Vertrages.