Soll und sollte in Gesetzen und Verordnungen synonym?

2 Antworten

Wenn man ein einziges Wort deuten will fehlt jeder Sachzusammenhang mit der Gesamtvorschrift. Da kann man das Internet so lange durchsuchen wie man will, man wird nichts finden. Das zu deuten ist dann nicht Aufgabe des Juristen, sondern eines Wahrsagers.

SEHRAHNUNGSLOS 
Fragesteller
 22.07.2023, 16:54

Sehr geehrter wfwbinder,

ich bedanke mich für Ihre äußerst freundliche letzte Antwort, möchte dazu aber zwei Sachen anmerken:

1. Ich konnte ja nicht davon ausgehen, dass jemand dann einen solchen Aufwand betreibt, darum hatte ich auch nicht gebeten. Vielen Dank dennoch.

2. Meine Frage ist aber leider trotzdem nicht beantwortet. Ich war durchaus in der Lage, den Rest zu verstehen. Mir geht es wirklich um die Frage, ob das sollte hier mit einem soll gleichzusetzen ist und somit von der Behörde grundsätzlich umzusetzen ist. Aber vielleicht könnte das ja freundlicherweise jemand anderes beantworten, dann haben Sie keine Mühe mehr.

Vielen lieben Dank!

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Ich kann @Privatier59 nur zustimmen,welche Bedeutung ein Wort hat,ergibt sich aus dem jeweiligen Kontext.

Beispiele:

§ 651j Verjährung
Die in § 651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Hier geht es nur um die Bestimmung eines Fristbeginns. Nimm an die Reise ist wegen eines Streiks der Flughafenbediensteten am 22.07. beendet worden, weil die Reisenden zwei Tage auf dem Flughafen festsaßen. Lat.Reisevertrag wäre die Reise schon am 20.07. beendet gewesen. Also gilt für die Verjährungsfrist der 20. 07. als Verjährungsbeginn. Es geht mit "sollte" nur um eine klare Definition.

§ 155 Versteckter Einigungsmangel
Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.

Hier geht es darum, dass Vertragsparteien einen Vertrag geschlossen haben. Sie haben für aber einen Punkt vergessen eine klare Regel festzulegen. Waren aber der Ansicht, dass alles geregelt ist. Nun kann nicht einer von beiden sagen, "damit ist der Vertrag obsolet," sondern es ist zu prüfen, ob der Vertrag auch zustande gekommen wäre, wenn man sich über den speziellen Punkt ggf. nicht geeinigt hätte, weil er eventuell nciht bedeutend im Gesamtzusammenhang gewesen wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
SEHRAHNUNGSLOS 
Fragesteller
 22.07.2023, 09:07

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Das war mir jetzt als Laie leider nicht klar, dass das so nicht zu beantworten ist. Ja, dann muss ich wohl konkreter werden, vielleicht kann mir dann auch dankenswerterweise jemand fachkundigen Rat erteilen. Es geht um eine (meiner Meinung nach festgelegte ???) Soll-Vorschrift für eine Behörde in einer Bekanntmachung zum Vorgehen bezüglich einer schulischen Angelegenheit als Sachaufwandträger. Dabei heißt es: ... sollte ... stattfinden. Ist das dann wie eine Soll-Vorschrift zu verstehen, der eine Behörde (wenn ich das richtig eingeordnet habe) eigentlich grundsätzlich folgen muss und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen darf??? Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!

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wfwbinder  22.07.2023, 09:18
@SEHRAHNUNGSLOS

Nochmal:

Um es zu beurteilen, muss man zumindest den gesamten Satz, besser den gesamten Absatz lesen können. Wenn Du Jemand suchst, der mit einem Florett im Nebel stochert, frage einen Fechter.

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Andri123  22.07.2023, 11:38
@SEHRAHNUNGSLOS

Die betreffende Bekanntmachung einer Behörde kannst Du doch auch im Ganzen zitieren, sollte ein Theaterkurs stattfinden oder sollte eine Kostenbeteiligung für ein Tablet des Schülers stattfinden oder was?

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SEHRAHNUNGSLOS 
Fragesteller
 22.07.2023, 16:20

Nein, im Nebel stochern ist wahrlich nicht ideal.

Hier nun der entsprechende Auszug aus:

Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBl. Nr. 227)

und hier folgende Stelle (Der dritte Absatz): 2.2.1.2 1Die Betreuungsangebote im Rahmen der OGTS-Kurzgruppen stellen keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts dar. 2Sie sind mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu gestalten. 3Bei Angeboten mit einer täglichen Betreuungszeit von mehr als einer Stunde sollte den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zur Einnahme einer Mittagsverpflegung und zur Anfertigung von Hausaufgaben gegeben sein. 

Danke!

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wfwbinder  22.07.2023, 16:39
@SEHRAHNUNGSLOS

Es sollte nicht durchgehend ein sozial-und freizeitpädagogisches Programm durchgezogen werden,sondern den Kindern soll (-te) Zeit gegeben werden um etwas zu essen, oder ihre Hausaufgaben zu machen.

Hätten wir den Text gleich gehabt, hätte ich mir keine Gedanken um Gesetzestexte gemacht und Beispiele gesucht. Man sollte wirklich nicht aus freundlichkeit Fragen beantworten, die absolut beknackt gestellt wurden.

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SEHRAHNUNGSLOS 
Fragesteller
 22.07.2023, 17:07
@wfwbinder

Sehr geehrter wfwbinder,

ich bedanke mich für Ihre äußerst freundliche letzte Antwort, möchte dazu aber zwei Sachen anmerken:

1. Ich konnte ja nicht davon ausgehen, dass jemand einen solchen Aufwand betreibt, darum hatte ich auch nicht gebeten. Vielen herzlichen Dank dennoch für Ihre Mühe.

2. Meine Frage ist aber leider trotzdem nicht beantwortet. Ich war durchaus in der Lage, den Rest zu verstehen. Mir geht es wirklich um die Frage, ob das "sollte" hier mit einem "soll" gleichzusetzen ist und somit von der Behörde grundsätzlich umzusetzen ist, d.h. ob für eine Mittagsverpflegung (natürlich für die Eltern nicht kostenfrei) von Seiten der Behörde gesorgt werden muss und nur im begründeten Ausnahmefall davon abgewichen werden darf. Oder gibt es dabei einen Unterschied zwischen "soll" und "sollte"?

Aber vielleicht könnte das ja netterweise jemand anderes mit entsprechendem Sachwissen beantworten, dann haben Sie keinen zusätzlichen unnötigen Aufwand mehr.

Vielen lieben Dank!

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wfwbinder  22.07.2023, 18:14
@SEHRAHNUNGSLOS
Mir geht es wirklich um die Frage, ob das "sollte" hier mit einem "soll" gleichzusetzen ist

Ist es nicht, denn dann stände dort "ist den Schülerinnen und Schülern ....."

ob für eine Mittagsverpflegung (natürlich für die Eltern nicht kostenfrei) von Seiten der Behörde gesorgt werden muss

Ebenfalls nein, denn dann müsste dort stehen:

..... Gelegenheit zur Einnahme einer Mittagsverpflegung, wobei die Einrichtung ein fakukaltives, kostenpflichtiges Angebot bereitstellen wird.

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