Richter? Rechtsbeugung?

2 Antworten

Da kommt so einiges an Informationen, jedoch alles völlig ungeordnet und in wirren Zusammenhängen.

Was für ein Verfahren ist denn das überhaupt gewesen? Wer von den Parteien hat was davon vorgetragen und wieso hat die Gegenseite nicht widersprochen.

Rechtsbeugung und Urkundenfälschung sind Straftatbestände deren Tatbestandsmerkmale man sich ergooglen kann. Da braucht man sich nicht auf Stammstischgeschwätz zu verlassen.

urmel444 
Fragesteller
 06.12.2022, 18:19

Verfahren wegen Inobhutnahme durch das JA in Deutschland, wo das Kind aber nicht gelebt hat, sondern in Österreich, dauerhaft. Das deutsche JA hat vorgetragen, die Richterin hat hinterher im Beschluss ergänzt, den Eltern wäre am 09.01.2018 die Obsorge in Österreich entzogen worden, was nicht stimmt, die Reisetasche hat sie auch festgestellt und das ansonsten nichts darauf hindeutete, daß das Kind in Deutschland gelebt hat, hat die Richterin in den Beschluss geschrieben und die Inobhutnhame dennoch bekräftigt. Die Richterin lehnt auch Umgang ab. Daß die Schreiben aus Österreich nicht in der Gerichtsakte sind, ist erst bei der jetzigen Aufarbeitung herausgekommen und Richterin und JA wehren nur ab, erklären sich nicht.

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urmel444 
Fragesteller
 06.12.2022, 18:23

Das ist halt ganz geschickt gemacht, die Schreiben aus der Akte sind nicht mit in die Prozeßakte geflossen und somit sind fehlende Beilagen auch keine Urkundenfälschung. Aus den Beilagen geht jedoch hervor, daß das Kind nur in Österreich gelebt hat und nicht in Deutschland. In Deutschland war es nur 2 Tage auf Besuch. Das JA hat eben leider bei Gericht voll gelogen, daß das Kind in Deutschland leben würde. Gleichzeitig hat sich das JA allerhand Schreiben aus Österreich schicken lassen, weil es ja nichts in der Hand hatte.

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Wenn ein minderjähriges Kind in Deutschland mit einer Tasche ( Reisetasche ) aufgegriffen wird , ist das Jugendamt zuständig . Das Gericht lässt dann auch die Eltern in A überprüfen . Selbstverständlich arbeiten die Länder untereinander und tauschen die Daten aus . Es ja um das wohlergehen des Kindes .

Woher ich das weiß:Recherche
urmel444 
Fragesteller
 06.12.2022, 21:43

Hallo wir reden hier von einem BABY, das mit seiner Mama für 2 Tage nach Deutschland gereist ist und in diesen 2 Tagen einfach grundlos vom JA weggenommen wurde. Die Länder haben nur insofern miteinander Daten ausgetauscht, daß Österreich Schreiben ans deutsche JA geliefert hat, indem z.B. drin stand, den Eltern wäre am 06.01.2013 die Obsorge in Österreich entzogen worden, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht, also Schriftstücke mit lauter Lügen und die Richterin hat das in ihren Beschlüssen verwertet, obwohl das nicht den Tatsachen entspricht. Diese Schriftstücke von Österreich waren nie Gegenstand der Verhandlung und sind auch nicht in den Gerichtsakten eingegangen, wurden jedoch von der Richterin benutzt. Also wir reden hier nicht über ein minderjähriges Kind, sondern über einen Säugling, ein Baby.

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