Zinsen auf Steuernachzahlungen von 2013 bis 2018?

4 Antworten

Da läuft ein Verfahren beim BVerfG.

Sie können gegen die Festsetzung der Zinsen Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Dann brauchen Sie diese Zinsen erst einmal nicht zahlen.

Und mal nebenbei:

Auch ohne Aufforderung besteht eine Abgabepflicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Darum muss sich jeder selbst kümmern.

Schauen Sie mal in die Erläuterungen - bezüglich der Zinsen sind die Bescheide vorläufig, da die Höhe der Zinsen gerade auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft wird.


  • ob Abgabepflicht besteht oder nicht hat der Steuerpflichtige zu prüfen!
  • der Zinssatz mit 6% steht in der Kritik, der BFH (Aktenzeichen IX B 21/18) hat diesbezüglich der Bundesregierung aufgetragen, den Zinssatz zu prüfen. Selbstverständlich ist das Finanzministerium zu der Ansicht gekommen, dass der Zinsatz angemessen ist (weitere Klagen laufen)

Ich wusste ja nicht , ob ich die ganze Zeit vor 2013 freiwillig oder verpflichtet war. Auch die Behörden sind verpflichtet die Kosten für beide Parteien nicht ausarten zu lassen. Sie haben aber erst nach 7 Jahren das Erinnerungschreiben geschickt, statt bereits 2015.