Hier übrigens nochmal der Link wo steht das man bei Betriebsaufgabe die Gewinnermittlungsart wechselt.
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/B/Betriebsaufgabe.html#D063017500010
Hier übrigens nochmal der Link wo steht das man bei Betriebsaufgabe die Gewinnermittlungsart wechselt.
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/B/Betriebsaufgabe.html#D063017500010
Ich schließe mich der vorangegangenen Antwort an. Einkommensteuer hat meiner Meinung nach nichts mit Firmengewinnen oder Verlusten zu tun.
Hallo nochmal,
in welche Zeile muss ich nun den Restwert des PC´s eintragen und wo die restliche Umsatzsteuer? Werden diese Beträge dann als Gewinn oder Verlust verrechnet?
Danke für die Antworten.
Ich habe irgendwo gelesen das wenn man einen Betrieb aufgibt, dann wechselt man wohl auf die Gewinnermitlungsart. Keine Ahnung ob das Stimmt.
Zum anderen Thema, es gibt noch einen Computer mit Restwert, wo ist dieser dann einzutragen?