Sind Banken gegen Geldverlust versichert?

4 Antworten

Mit einer Versicherung hat das nichts zu tun.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag kein Passus wegen (sinngemäss) "Mankohaftung" vorhanden ist, dann müsste Dir für eine persönliche Haftung "mittlere oder grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden.

Fehlt also eine Regelung im Arbeitsvertrag und ist dieser Nachweis nicht möglich, dann ist eine Kassendifferenz ein normaler Geschäftsvorfall und buchungstechnisch für die Filiale als "Kassendifferenz" (kann ja auch positiv sein) o.ä. anzusetzen.

Und damit finito.

Du hast jedenfalls dann keine Haftung.

Wenn die Filialchefin das anders sieht (entwedere aus Unkenntnis oder aus Prestigegründen gegenüber der Zentrale), dann kannst Du entsprechend argumentieren, und ist sie nicht einsichtig, dann schalte den Betriebsrat ein (damit hat sie einen wesentlich höheren Prestigeverlust).

Vielen lieben dank. Das hilft mir sehr weiter.

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Ob die Bank dafür eine Versicherung hat oder nicht, dürfte wohl egal sein. Es geht hier doch um die Mankohaftung von Arbeitnehmern, und da sind Arbeitnehmer eigentlich recht gut geschützt. Ggf. könnte man sich bei Gewerkschaft oder Betriebsrat erkundigen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-arbeitnehmers-fuer-fehlbestaende-mankohaftung_090989.html&ved=2ahUKEwj03IfxgKbeAhXHaVAKHelBA6kQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw0q0ao_Q0ycP7otGXxRKGCw

Vielen lieben Dank. ☺

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Es ist kein Fall von Versicherungen. Das arbeitsrechtliche haben schon andere erklärt. Dein Arbeitsvertrag sollte auch eine Regelung enthalten.

Thema ist für mich, dass du vielleicht das System nicht so ganz verstanden hast. Wenn Geld fehlt und - jetzt kommt's - öfter welches fehlt als dass zu viel drin ist, können das die Chefs nicht locker sehen. Das passiert nur wegen Überforderung, fahrlässig oder grob fahrlässig und würdest du - nachhaltig - überforderte oder fahrlässige Leute an der Kasse haben wollen? Es fehlt dann - aus der Sicht der Chefs - nicht an deinen Buchhaltungsqualitäten sondern - alternativ - an deiner Befähigung oder Einstellung zum Job oder an deiner Redlichkeit. Geld, das in der Kasse fehlt, hat ein anderer.

Nun kann man sagen, Fehler passieren immer und dagegen ist man als Arbeitnehmer gut abgesichert. Fakt ist aber doch, wenn du die Kasse verantwortest und am Ende des Tages - nicht zum ersten mal - ein vierstelliger Betrag fehlt, hat entweder einer der Einzahler zu viel gutgeschrieben oder ein Auszahler zu viel Geld ausgezahlt bekommen. Es kann auch jemand etwas geklaut haben, nur passiert das nur, wenn der Kassierer die Kasse aus dem Auge lässt. Je nach Organisation der Kasse kommt ein Kunde oder du oder ein Kollege in Frage.

Was würdest du machen, wenn immer mal wieder Geld fehlt? Was wenn vielleicht auch die Beträge immer höher werden oder an einem Tag die Differenz größer ist als die größte Auszahlung? Die Alternativen sind eine Abmahnung oder dem Kassierer anzudrohen, dass er die Differenz begleichen muss. Was genau, regelt normalerweise der Arbeitsvertrag.

Ja, solche Gedanken hatte ich ähnlich auch. Für mich wäre so ein Job beispielsweise nichts. Aber dafür gibt es ja auch die Einstellungstests, die z.B. die dauerhafte Konzentrationsfähigkeit unter Belastung prüfen. Ich würde schon beim d2-Test durchfallen :(

Die Frage wäre, wie häufig so was statistisch vorkommt und damit tatsächlich üblich ist. Ob die Aufregung der Chefin nun ein Indiz dafür ist, dass es über das normale Maß hinausgeht oder nicht, sei dahingestellt. Und ob eine Versetzung aus dem Kassenbereich evtl. auch für die Fragestellerin besser wäre.

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@Andri123

"wie häufig so was statistisch vorkommt" - aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung extrem selten bis gar nicht.

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@correct

Nur weiss man leider nicht, worauf sich Deine jahrzehntelange Erfahrung bezieht. Warst Du neuerdings Leiter einer Bankfiliale, oder warst Du Gerichtsvollzieher oder Angestellter eines Finanzamtes?

Mit einer nicht-kommenden Antwort werde ich übrigens auch gut klarkommen.

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@Andri123

Ich war keines von den Dreien.

Aber ich war u.a. Vollziehungsbeamter beim Finanzamt und später auch deren "Einsatzleiter".

Und man hat natürlich immer Kontakt mit der Finanzkasse.

Als es noch den Barzahlungsverkehr (die Leute standen Schlange bis auf die Straße hinaus) gab, hat einmal ein Hunderter gefehlt.

Und der ist beim Umbau hinter dem alten Rollokasten wieder aufgetaucht.

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@correct

Nachtrag - an einem der ersten Ausbildungstage bekamen wird etwa einen Zentner Bücher.

Neben EStG, UStG, AO, EStDV, LStR usw. gab es auch etwas, das BuchO hiess.

Dies war ein rotes Buch, in dem so ziemlich alles geregelt war, was die Finanzkasse betraf. Gedruckt wurde dies vor längerer Zeit .

Die erste Anweisung war: Schlagen sie die Seiten xx, yy, zz usw. auf und ersetzen sie das "RM" durch "DM".

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Du hast von Versicherungen offenbar eine völlig falsche Vorstellung.

Diese entlasten zwar den Geschädigten, begünstigen aber nicht den Schädiger.

Selbst wenn es für Mankohaftung eine Versicherung geben sollte, was ich bezweifele, bist Du nicht aus der Haftung. Der Anspruch des Geschädigten geht nämlich auf die Versicherung über.