Sichtschutz an der Grundstücksgrenze?

1 Antwort

Zitat: "Art. 6 Abs. 9 Nr. 3, 2. Variante BayBO macht Ausnahmen von der Pflicht zur Einhaltung von Abstandsflächen.

"(9) [...] [O]hne eigene Abstandsflächen sind [...] zulässig

[...] geschlossene Einfriedungen [...] mit einer Höhe bis zu 2 m."

In der Einfriedung der Entwicklungssatzung zu dem Grundstück steht aber zulässig ist ein Maschendrahtzaun bis 1,2m oder ein Staketenzaun . Darf der Zaun mit 2 m dann auch gebaut werden

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@Marion376

Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, ist sich an diesen zu halten.

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Wie weit muss der Zaun von der Grundstücksgrenze entfernt sein bei 2 m Höhe

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