Muss Nachbar einem Zaun zustimmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für solche Fragen sind vor allem die Länder rechtlich zuständig, um Streitfragen angemessen und ortüblich (z. B. in Bayern durch Fingerhakeln oder in NRW durch Schiedsverfahren) zu lösen.

Eine schöne Broschüre über Rechtsprobleme an der Gartengrenze gibt es in NRW: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/85/Gart.... Auch über das vorgeschaltete Schiedsverfahren.

Hier findest Du auch eine Zaunregelung.

Andere Bundesländerinfos findest Du (vielleicht) unter .www.baurecht.de/gesetze.htm.

Dann könnte man zuerst einen Doppelstabmattenzaun bauen und an denen den Nachbarn beteiligen.

Und anschließend erst mit Sichtschutzstreifen einen Sichtschutzzaun draus machen.

Vorteil wäre auch, dass man den Sichtschutz später mal wieder entfernen kann.