Darf ein Zaun in der Baulast errichtet werden?

3 Antworten

Ist der Zaun eher ein Sichtschutz, also undurchsichtig ?

Die Nachbarin kann auf ihrem Grundstück mach was sie will. Eure Baulast spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Sind die Fenster zum Nachbargrundstück denn genehmigt worden? Die Baulast besagt ja nur, das Euer Gebäude dort stehen darf.

Sie könnte dort auch ein Gebäude errichten als Grenzbebauung.

Fenster und Türen auf der Grenze zum Nachbarn hin, sind normalerweise nicht erlaubt. Eure Fenster sind nur deshalb erlaubt, weil sie 3m von der Grenze entfernt sind.

Ein Gesetz/ein Recht auf Licht gibt es nicht!