Selbstständige Tätigkeit nicht angemeldet, was erwartet mich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, man muss die selbstädige Tätigkeit innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Aber ich kenne keinen, der das Versäumt hat udn danach vor der heiligen Inquisition gelandet wäre. Auch nicht vor einem deutschen Strafgericht.

Du kannst entweder, für 2021 und für 2022 Deine Einkommensteuererklärungen abgeben (in 2021 müsstest Du Verlust gemacht haben) und fertig.

Oder Du gibst tatsächlich erst 2023 ab udn stellst Dich einfach dummund sagst bei Rückfrage, dass Du angenommen hättest, Du wärst unter dem Grundfreibetrag und nciht verpflichtet..

In beiden Fällen wird Dir kaum etwas passieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Multism 
Fragesteller
 28.12.2023, 20:37

Danke für die Antwort, das beruhigt mich jetzt. Im schlimmsten Fall würde wohl der Verspätungszuschlag von 25€ pro Monat auf mich zukommen, richtig?

Wissen Sie, wie es sich mit der Kleinunternehmerregelung verhält? Kann ich die noch nachträglich für 2022 und 2023 in Anspruch nehmen? Theoretisch müsste es ja gehen, da mein Umsatz unter 22000€ im Jahr war.

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wfwbinder  28.12.2023, 21:08
@Multism

Du bist Kleinunternehmer, Du könntest lediglich umgelehrt auf Regelbesteuerung optieren.

Aber dabei ist es wichtig, dass Du nie Umsatzsteuer ausgewiesen hast.

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Multism 
Fragesteller
 28.12.2023, 22:42
@wfwbinder

Umsatzsteuer habe ich nie ausgewiesen, dann sollte das alles passen. Vielen Dank nochmal!

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Hallo Multi,

Ich empfehle Dir die Gewerbeanmeldung abzugeben für den 01.01.2022

und den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für den 01.01.2022.

Dann kannst Du die Umsatzsteuer Erklärung + EÜR + Einkommensteuer Erklärung mit Anlage G nachträglich abgeben. Für 2022 und 2023. Bei der Einkommensteuer Erklärung die Anlage G hinzufügen mit dem Gewinn den Du in der EÜR ermittelt hast.

Am besten bei Gewerbeamt und Finanzamt je 1x persönlich vorbei um aufzuklären, entschuldigen und nachfragen wie Du es am besten in Ordnung bringen kannst. Einsicht und Bescheidenheit hilft oft, dass man gnädig reagiert und nicht die Höchststrafe.... 😂😂🙏🙏

Wie Du die Rechnungen 2022 korrigieren musst, weiß ich nicht 100% genau, normal stornieren und neu ausstellen, aber rückwirkend für 2022 ?!

Multism 
Fragesteller
 31.12.2023, 13:00

Danke für die Antwort! Ich gehe zur Zeit davon aus, dass die Tätigkeit freiberuflich ist, da müsste ich dann nicht zum Gewerbeamt. Schlussendlich entscheidet aber das Finanzamt darüber.

Die Rechnungen kann ich einfach korrigieren, die gingen alle an Privatpersonen. Ich glaube man ist nicht einmal verpflichtet Rechnungen an Privatpersonen zu schicken.

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Gehe zum Steuerberater, Punkt!

Dein Argument von wegen unvorbeireitet kommt zu spät, denn Du hast ja bereits alles unvorbereitet gestartet.

Und wer selbständig ist, hat immer eine Steuererklärung abzugeben, denn Hellseher sind die vom Finanzamt nicht!

Also fehlen aktuell mindestens 2:

2022 und 2023

Multism 
Fragesteller
 28.12.2023, 20:28

Danke für die Antwort, wenn ich das richtig verstehe muss man keine Steuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen, vgl. § 56 Nr. 2 a) EStDV. Aber mit Steuerberater liege ich sowieso noch in der Frist für 2022, von daher tut das jetzt nichts weiter zur Sache.

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