Auszubildender und freiberufliche Tätigkeit

1 Antwort

Azubis konnten schon immer unbegrenzt dazuverdienen, aber natürlich steuer- und ggfs. sozialversicherungspflichtig. Wenn es sich bei der Interviewtätigkeit tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, musst Du die Anlage GSE bei deiner Steuererklärung ausfüllen. Daneben musst Du dein Gewerbe natürlich anmelden (beim Gewerbeamt deiner Stadt), dann erhältst Du eine Steuernummer. Eventuell musst du auch dann Steuervorauszahlungen leisten. Wenn Du aber in deiner selbständigen Tätigkeit nur einen Auftraggeber hast, bist du darüber hinaus auch sozialversicherungspflichtig (§ 2 Nr. 9 SGB VI), zumindest in den Monaten, in denen Du die 400,- Grenze überschreitest. Du bist auch verpflichtet dies bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die 400,- Euro-Grenze im Sinne der Rentenvesicherung ist der Gewinn (steht dann im Steuerbescheid). Soweit in aller Kürze.

EnnoBecker  07.02.2012, 07:42

(beim Gewerbeamt deiner Stadt), dann erhältst Du eine Steuernummer

Vom Gewerbeanmelden bekommt man eine Steuernummer?

Die 400,- Euro-Grenze im Sinne der Rentenvesicherung ist der Gewinn (steht dann im Steuerbescheid)

Auf dem Steuerbescheid steht der Gewinn im Sinne der Rentenversicherung?

Was man hier alles lernen kann!

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