Schreiben an falsche Adresse geschickt, ist pfändung rechtens?

2 Antworten

Wenn die Bescheide an eine falsche Adresse gegangen sind, dann sind sie nicht bestandskräftig geworden. Denn nur wenn die Adresse stimmt, tritt die Zugangsfiktion ein, 3 Tage nach Absendung.

Da der Bescheid, aus dem vollstreckt werden soll, mangels Zugang nicht bestandskräftig wurde, kann aus ihm auch nicht vollstreckt werden.

Das Finanzamt muss Dir den Steuerbescheid noch mal zuschicken. Dann kannst Du auch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Wenn Du allerdings an der "falschen Adresse" noch gemeldet bist, dann sind die Schreiben zugegangen und dann kann auch daraus vollstreckt werden.

Nein dort war ich schon lange nicht mehr gemeldet.

Heisst das sie müssen die pfändung komplett aufheben da ich ja nie einen Bescheid bekommen habe.

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Kommt drauf an.

Wenn die Schreiben irgendwo ankamen, dann darf das Finanzamt auch davon ausgehen, dass sie im Machtbereich des Empfängers angekommen sind.

Die Frage ist also zuerst, was war das für eine falsche Adresse? Wohnst Du dort noch (gemeldet oder nicht ist uninteressant)? Hättest Du die Möglichkeit gehabt, Dir die Schreiben anzusehen?

Daraus folgert sich dann, ob die Steuerbescheide bestandskräftig wurden oder nicht.