Pfändungs u. Überweisungsverfügung

5 Antworten

welshgirl:

Deinem Bekannten fällt es schwer, deutsch zu verstehen. Er weiß aber, dass Schulden zu tilgen sind und er weiß spätestens nach der Pfändung durch die AOK, dass eine Kürzung der Gehalts-/Lohnansprüche erfolgt.

Daran dürfte auch die Strategie eines Ratenzahlungsangebots (mit welcher Begründung eigentlich?) nichts ändern, jedenfalls keine Aufhebung der Pändung bewirken.

Wer garantiert der AOK eigentlich die zuverlässige Einhaltung der Ratenzahlungen  und wer garantiert ihr, dass zwischendurch nicht andere Gläubiger pfänden, wodurch sie einen Rangverlust hinnehmen müssste?

Verdeutliche deinem Bekannten auch, dass Lohnpfändungen für den Arbeitgeber Überwachung und Mehrarbeit bedeuten und letztendlich den Arbeitsplatz nicht sicherer machen.

Da dürfte einiges an Korrespondenz und Aufforderungen vorhergegangen sein, was hier einfach ignoriert wurde. Schließlich hat die AOK zum letzten Mittel der Pfändung gegriffen. Damit ist es auch zu spät, um über Teilzahlungen etc. nachzudenken, denn die AOK muß ja das Schlimmste befürchten. Die AOK wird sich nicht auf weniger als den per Lohnpfändung einzutreibenden Betrag einlassen.

Tendenziell für Dich positiv an der Sache ist, daß dies eine Lohnpfändung ist, d.h. einen Teil Deines laufenden Einkommens abführt, nicht jedoch eine Kontopfändung, d.h. der Einzug des gesamten ausstehenden Betrags in möglichst großen Stücken. Die AOK hat auf diese Weise also schon eine "Teilzahlung in Raten" erzwungen - im Gegensatz zu einer Eintreibung des Gesamtausstandes durch Kontopfändung und Entsendung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung von Hausrat.

Arrangiere Dich mit dieser Situation und kläre, wie lange diese Pfändung anhalten wird, um die Rückstände zu begleichen.

Lerne daraus, daß es nicht gut ist, Schreiben von Gläubigern zu ignorieren, sondern daß man immer frühzeitig das Gespräch suchen sollte. Dein Ruf als Schuldner leidet mit jedem ignorierten Brief weiter.

Die AOK hat eine Lohnpfändung ausgebracht - ob diese greift, wurde nicht geschildert. Also wissen wir nichts über eine "Teilzahlung in Raten".

Kein Vollzieher wird Hausrat pfänden, da meist unpfändbar und auch schwer bzw. nicht verwertbar.

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Meiner Meinung nach ein hoffnungsloses Unterfangen, es muss vor der Pfändung schon Korrespondenz von der AOK gegeben haben die Dein Bekannter ignorierte, demnach wird sich die AOK wohl nicht darauf einlassen. Der Arbeigeber Deines Bekannten wird ebenfalls nicht begeistert sein, aber das wird ihm noch vermittelt werden. Du solltest versuchen Deinen Bekannten dahingehend zu überzeugen das Forderungen von Gläubigern besser bedient werden sollten. 

Das hätte der Bekannte schon früher tun sollen.

Nun wird die AOK erstmal abwarten, wieviel sie aus der Lohnpfändung an monatlichen Zahlungen bekommen wird.

Evtl. doch angebotene (und auch eingehaltene) Raten dürfen keinesfalls unter dieser Summe liegen.

Wenn die Lohnpfändung nichts bringt, ist mit weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen - und dann wird´s grob.

Mag vielleicht für den ein oder anderen als Ausrede klingen,allerdings spricht geschweige den kann er deutsch lesen,somit wusste er nicht was auf ihn zukommt.

Von Schulden weiss man auch, wenn man mongolisch spricht und schreibt.

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