Schmerzendgeld bei Bedrohung mit messer stichen und Beleidigungen?

4 Antworten

Träumer!

In Deutschland, wir sind schließlich nicht in Amerika, bekommst Du Schadensersatz/Schmerzensgeld, wenn Du einen finanziellen Schaden mit Zahlen belegen kannst.

Du kannst und darfst diese Person anzeigen, bekommen wirst Du jedoch NULL Euro! 😜😁

Deine Frage und Kurzgeschichte in allen Ehren

Könnte man damit zur Polizei eine Anzeige machen und sogar Schmerzensgeld verlangen?

Antwort: Ganz klar "nein"

Die Polizei wird deine Anzeige aufnehmen, da jeder praktisch jeden anzeigen kann, aber erstens ist ...zumindest was ich hier lese...außer Verbale Attacken nix passiert.

Wird mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt, da noch nix passiert ist...

Wenn Du körperlich angegangen wurdest, laß das im Krankenhaus feststellen, ansonsten bleibt es bei verbalen Beleidigungen.

Übrigens ohne Grund Geräusche aufnehmen ist illegal.... fotografieren verstösst gegen das Persönlichkeitsrecht.... könntest also selber eine Anzeige bekommen.

Außerdem wird wohl Aussage gegen Aussage stehen...

Falls das wirklich vor Gericht landen sollte... der Richter muß vorher der Tonaufnahme bzw Fotos zustimmen, ansonsten sind sie nicht verwertbar.

Du könntest aber das aufgenomme aufschreiben ala Tagebucherinnerung, aber willst du dir das antun...?

Eine Abschrift bzw Tagebucherinnerung ist legal, du musst aber genau aufschreiben...Tag... Uhrzeit... genauer Text... Deine Gefühle dabei... zb Angst etcetc..war ein Tip meiner Anwältin

Ansonsten bist du auf dich alleine gestellt, ich würde dir empfehlen Hilfe in irgendeinem Kampfsport center etcetc zu suchen sodas du entsprechend vorbereitet wärst...

ansonsten bleibt nur mein Tip "Tigerkralle" ein Griff ins Gemächt des Angreifers, das er Sterne sieht...

alles Gute dir...

ps... den Anwalt kannste dir sparen, der bringt eh nix...

Natürlich kanmnst Du eine Anzeige wegen Beleidigung machen.

Ggf. auch eine wegen Bedrohung, wegen der Drohungen mit dem Messer.

Schadenersatz wird es nicht geben, weil kein Schaden entstanden ist.Föeidigung gibt

eürs keinen schadenersatz. Wegen Verleumdung kenn es Schadenersatz geben, wenn z. B. ein Fleischer verleumdet wird, dass er schlechtes Fleisch verkauft udn dass falsch ist, weil er vermutlich nachweisen kann, dass er Kunden verloren hat.alscher Behautungen.

Eine Privatperson im bestern Fall, wenn ihr z. B. gekündigt wird, wegen falscher Behauptungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

"Bitte nur richtige antworten"

=> bitte einen Anwalt beauftragen.

Voraussetzung für Schmerzensgeld sind nachhaltige Beschwerden - liegen solche denn vor?

Voraussetzung ist weiter, dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat - das wird bei einem Affen nicht der Fall sein (SCNR)