Schätzwert von Banken im ESIS Merkblatt?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein unterschriftsreifes Angebot von einer Bank für eine Baufinanzierung erhalten. Dort ist das ESIS Merkblatt nach neuen EU Standards enthalten. Hier habe ich nun in der Rubrik "Hautmerkmale des Kredits" auch einen Schätzpreis gefunden, der mal schlappe 80T€ unter dem Kaufpreis liegt. Wenn ich mir unsere Kreditkonditionen angucke, weiß ich nicht, was das für ein Wert sein soll. Der Beleihungswert kann es nicht sein, da wir mit diesem nicht auf die Konditionen unseres entsprechenden Beleihungsauslaufes kämen.Der Beleihungswert und die korrespondierende Beleihungsgrenze müssen also über diesem Schätzwert liegen. Was besagt dann dieser Schätzwert noch. Der ist wirklich unterirdisch und lässt zweifeln, ob der Gegenwert der gewünschten Immobilie so schlecht ist. Das müsste sich dann doch aber eigentlich in den Beleihungswerten niederschlagen. Weiß jemand, was das sein könnte? Die Frage ist schon an den Bankberater adressiert, nur bekomme ich da heute keine Antwort mehr. Von daher kann meine Ungeduld vllt. hier befriedigt werden.
Vielen Dank
3 Antworten

Du lamentierst über einen Wert der 80.000,- unter dem Kaufpreis liegt.
Aber ohne Kaufpreis, Kredithöhe 1. Rang, 2. Rang zu kennen, kann keiner von uns etwas nachvollziehen.
Die Höchstgeschwindigkeit meines Autos ist um 30 Km/h schlechter angegeben, als die des Wagens vom Nachbarn. Wie kann das sein, wenn mein Auto doch mehr PS hat?

Ich war erst am letzten Mittwoch auf einem Vortrag zum Thema Baufinanzierung nach aktueller Berichts- und Rechtslage.
Basis ist wie bisher der Beleihungswert den die Bank ermittelt, wobei das bis 400.000,- durch Bankmitarbeiter, auch ohne Objektbesichtigung erfolgen kann.
Wenn Deine Bank einen Schätzwert ermittelt hat, so ist das eben irrelevant, weil der Beleihungswert die entscheidende Größe ist.
Wenn Dir das reicht OK, aber die paar Zahlen über Graceland hättest Du hier ruhig einstellen können, denn es ist ja Anonym.
Ja irrelevant für die Kreditkonditionen war es ja auch. Nur als unerfahrener Immobilienkäufer fragt man sich dann schon, was dieser Schätzwert soll. Auf mich wirkt das im ersten Moment abschreckend, aber vllt. soll ja gerade das erreicht werden. Das Merkblatt dient ja scheinbar auch dazu, noch einmal zu sensibilisieren. Bei mir hats gewirkt, nur kann ich es nicht einordnen.

aktuell ein unterschriftsreifes Angebot von einer Bank
Und von ein oder zwei anderen Banken hast Du kein Angebot (um u. a. die ESIS-Merkblätter zu vergleichen)?
Diese Alternativen wären auch hinsichtlich der Kreditkonditionen wichtig für Dich!

Elvis
„Schlappe 80 000“, „unterirdisch“? Vielleicht beantwortet dein Bankberater am Montag deine Frage wie folgt:
„Im Zuge einer vorsichtigen Risikoeinschätzung zur Vermeidung von Forderungsausfällen kann der Hypothekar nie ausschließen, dass
die Immobilienblase irgendwann platzt,
Darlehensnehmer die Zahlung fälliger Leistungen einstellen
und in Vermögensverfall geraten,
es zur zwangsweisen Verwertung der belasteten Immobilie kommt,
das Gerichtsverfahren bis zu fünf Jahre dauern kann,
sich in dieser Zeit die Forderung durch Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren kräftig erhöht,
zusätzlich nicht unerhebliche Kosten des Vollstreckungsgerichts, des Immobiliensachverständigen und eines Fachanwalts anfallen,
vorrangige öffentlich Lasten wegzufertigen sind,
das Objekt durch mangelhafte Pflege zusätzlich an Wert verliert,
Marktresonanz und Bietinteressse eher mager ausfallen.
Folglich können wir nicht in jedem Fall den einmal nachgewiesenen Kaufpreis als Wert annehmen. Dies begründet die Korrektur um „schlappe unterirdische 80 000.“
Mag ja alles sein, aber dann gibt es einen Beleihungswert, eine Beleihungsgrenze, einen Schätzwert und als nächstes ? Und dabei rede ich nicht vom nachgewiesenen Kaufpreis. Mir ist schon klar, was es für Folgen haben kann, wenn Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. ABer irgendwelche Werte ohne Erklärung in ein Merkblatt zu schreiben, die nicht mal eine annährende Definition erahnen lässen, finde ich auch seltsam. Welchen Sinn hat ein Schätzwert, der offensichtlich unter der Beleihungsgrenze liegt, und die Kreditkonditionen nicht verschlechtert? Den Antworten kann ich nur entnehmen, das es auch keiner besser weiß. Bei der durchklingenden Kritik an der Frage, kann ich keine Antwort erkennen, was zum Beispiel der Unterschied zu Beleihungswerten etc. ist. Also warte ich auf die Rückmeldung des Beraters und gut ist.
Vielen Dank für diese zuvorkommene Antwort. Ich wollte nicht zwingend meine ganze Finanzierung hinterlegen. Ich dachte es gibt insbesondere im Rahmen der Einführung des ESIS Merkblattes einen neuen Beurteilungsmaßstab, nämlich den besagten "Schätzwert" , der dann ggf. nichts mehr mit Beleihungswert und Beleihungsgrenze zu tun hat. Wenn man sich das Musterformular zu diesem ESIS Merkblatt anguckt, steht dort nämlich drin, dass man sowohl den einen als auch den anderen Wert angeben kann. Dann sollte es doch sicherlich ein einheitliches Verständnis geben, was dieser Schätzwert sein soll. Egal ob ich 100T€ oder 1Mio€ aufnehmen will.