Schaden durch Fehler der Werkstatt, Schadensanspruch?

2 Antworten

Du hast selbst den Ölwechsel wann genau vorgenommen? Vor oder nach dem Schaden? Hast du nach dem Schaden selbst einen Ölwechsel vorgenommen, hast du rein rechtlich die Beweise zerstört. Wurde der Schaden von einem Sachverständigen begutachtet oder sind das alles nur Vermutungen? Da das Motorrad im Kundenauftrag verkauft wurde, ist vermutlich nicht die Werkstatt dein Vertragspartner? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Hier gibt es eine Menge offener Fragen, sodass ich dir empfehle, deinen Kaufvertrag zu lesen und ggf. entsprechend der Schadenshöhe einen Anwalt zu konsultieren.

Mredlich 
Fragesteller
 31.05.2023, 22:17

Ich habe mit einem Freund zusammen der mal eine Werkstatt hatte den Ölwechsel nach dem Schaden vorgenommen, habe aber ein Foto von dem schwarzen Öl beim ablassen gemacht. Gutachten ist schwer weil ich nirgendwo vor Mitte Juli einen Termin kriege und drauf angewiesen bin dass das funktioniert. Zur Gewährleistung im Vertrag steht nur das hier. „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers bzw. des o.g. Vermittlers beruhen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.“ da er in seinem Namen als Werkstatt den Ölwechsel vorgenommen hat und dies auch dokumentiert ist und Öl nach 2 Wochen nicht so aussehen kann hat er hier wohl etwas falsch gemacht oder?

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Sunshine24de  31.05.2023, 22:31
@Mredlich

Somit ist die Frage ja beantwortet. Ausschluss der Sachmängelhaftung hast du unterschrieben. Die grobe Fahrlässigkeit musst du mit Gutachter nachweisen. Da du das Öl aber mit "einem Freund" abgelassen hast, wurde ein wichtiger Beweis schon vernichtet. Deine Chancen, jemanden haftbar zu machen, sind damit gegen Null gesunken.

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Rätselhaft wieso Du glaubst, es sei zu wenig Öl eingefüllt worden. Kann doch genauso gut sein, dass durch einen schon vorhandenen Motorschaden das Öl verbraucht wurde.

Könnte durchaus einen Unterschied machen. Wenn der Händler nur Vermittler war ist für einen schon vorhandenen Motorschaden jedenfalls der vorherige Eigentümer des Motorrads verantwortlich.

Mredlich 
Fragesteller
 31.05.2023, 22:24

Das kann natürlich sein, meine Annahme kommt daher dass kein Öl irgendwo ausgetreten ist oder mit verbrannt wurde, zudem sollte ja neues Öl nicht tiefschwarz mein

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