Werkstatt hat das Auot repariert und mir übergeben aber keine Rechnung?

2 Antworten

Es gibt kein Gesetz, es gibt keine Vorschrift, dass eine Rechnung sofort erstellt werden muss!

Theoretisch kann sich der Rechnungssteller sogar innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren und dem Rest dieses Jahres bewegen, was verständlicherweise so gut wie nie passiert, aber zulässig wäre.

Und ein Tipp:

Wenn man unschuldig in einem Verkehrsunfall verwickelt ist, ab zum Anwalt, den muss per Gesetz ebenfalls die gegnerische Versicherung bezahlen.

Erfahrungsgemäß läuf dann alles schneller und sauberer ab!!!

Keine Rechnung = keine Zahlung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Also das weiss ich auch aber ist das Handeln der Werkstatt zulassig die die Rechnung erst am Ende des Monats an die Versicherung schicken will. Oder hab ich das Recht nach reparatur meines Autos auf die Aushändigung der Rechnung.

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