Werkstatt hat das Auot repariert und mir übergeben aber keine Rechnung?
Ich hab einen Unfall gehabt an dem ich nicht schuld war (rechts vor links) ist mir halt in die Seite gefahren. Gegner Versicherung kontaktiert, haben auch gleich ein Termin bei der Werkstatt gemacht die sich den Schaden angesehen haben. 6 Wochen später würde der Wagen dann abgeholt und nach 16 Tagen repariert wieder zurück gebracht.
Bis hierher alles schön und gut.
Jetzt warte ich auf die Rechnung und was genau alles gemacht wurde.
1 Woche nach erhalt des Autos rief die Versicherung an wegen der Rechung und der Ausfallzahlung für die 16 Tage und wollte wissen wir lange es noch dauert.
Da erzählt mir die Versicherung die haben von der Werkstatt noch keine Rechnung erhalten. Auf nachfrage wie das sein kann wollte man nachfragen und sich nochmal bei mir melden. Darufhin rief mich die Innovation Group an über die die Versichrung und die Werkstatt alles abwickeln und teilen mir mit ich soll noch bis zum Ende des Monats warten dann würde die Werkstatt (würde wohl alle Rechnung immer erst am Ende des Monats verschicken) die Rechnung an die Versicherung schicken und wohl auch an mich dann müsste ich wieder warten bis alles geprüft sein und dann irgendwann würde ich mein Geld bekommen oder auch nicht.
Find das alles sehr schwammig was der eine dem anderen erzählt und bin mir nicht sicher ob diese verfahrensweise überhaupt rechtens ist.
11.03 Unfall
15.03 Werstatt schaut sich das auto an und macht ein Termin für die Reparatur
24.04 Auto zur Werkstatt
10.05 Auto zurück bekommen von der Werkstatt (repariert)
31.05 Rechnung geht dann erst an die Versicherung
??.?? Bekomme mein Geld für Ausfall meines Autos (16 Tage)
ist das so erlaubt? oder werd ich hier verarscht und muss mal auf den Tisch hauen?
2 Antworten
Es gibt kein Gesetz, es gibt keine Vorschrift, dass eine Rechnung sofort erstellt werden muss!
Theoretisch kann sich der Rechnungssteller sogar innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren und dem Rest dieses Jahres bewegen, was verständlicherweise so gut wie nie passiert, aber zulässig wäre.
Und ein Tipp:
Wenn man unschuldig in einem Verkehrsunfall verwickelt ist, ab zum Anwalt, den muss per Gesetz ebenfalls die gegnerische Versicherung bezahlen.
Erfahrungsgemäß läuf dann alles schneller und sauberer ab!!!
Keine Rechnung = keine Zahlung.
Also das weiss ich auch aber ist das Handeln der Werkstatt zulassig die die Rechnung erst am Ende des Monats an die Versicherung schicken will. Oder hab ich das Recht nach reparatur meines Autos auf die Aushändigung der Rechnung.