Großer Autoschaden, Zahnriemenwechsel vergessen, haftet Werkstatt, war dort vor 6 Wo. z. Kd.dienst?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist richtig! Es handelt sich um eine Aufklärungspflicht der Werkstatt, die bei Nichteinhaltung haftungsrechtliche Konsequenzen hat.

Dazu gab es meines Wissens in der letzten AUTOBILD ein höchstrichterliches Urteil! Habs gefunden:

LG Schleswig-Holstein: Werkstatt muss auf demnächst notwendigen Zahnriemenwechsel hinweisen Eine Kfz-Werkstatt ist im Rahmen einer Kurzinspektion eines fünf Jahre alten Autos mit einem Kilometerstand von knapp 60.000 zum Festpreis, bei der Leucht- und Kältemittel, Öl- und Luftfilter, sowie ein Reifen und die Scheibenwischer gewechselt werden, verpflichtet, seinen Kunden auf demnächst bevorstehende notwendige Austauschmaßnahmen wichtiger Teile, insbesondere des Zahnriemens hinzuweisen. Unterlässt die Werkstatt dies, muss sie die Kosten eines Motorschadens ersetzen, den das Fahrzeug infolge des gerissenen Zahnriemens erleidet.

Danke!

0