Wer ist verantwortlich für den Schaden und bezahlt ihn?
Ich hab mein Auto (VW CADDY MAXI) am Dienstag zur Inspektion in die KFZ- Werkstatt geschafft. Auf dem Firmengelände (wo auch andere Kunden rauf kommen bzw. auch Zulieferdienste sind) geparkt, den Schlüssel im Büro abgegeben und den Auftrag erteilt. Die Inspektion wurde in der Werkstatt durchgeführt und ich habe die Nachricht zur Abholung des Autos bekommen. Am Mittwoch bin ich es am Nachmittag abholen gegangen, habe in der Werkstatt der Rechnung bezahlt. Da das Auto sehr eng auf dem Parkplatz eingeparkt stand habe ich den Mitarbeiter gebeten es rauszufahren aus der Parklücke. Beim umrunden des Autos habe ich dann zum erstaunen festgestellt, auf ein Meter höhe, (hinten links an der Seite) habe ich gesehen das es eine fette Beule hat. (die war als ich das Auto abgab noch nicht da!).
Der Mitarbeiter war auch ein wenig überrascht, wusste nicht wo sie her kommt. Er holte den Meister dazu, dieser wusste auch nicht woher der Schaden kommt, (keiner seiner Kollegen war es gewesen, da war er sich ganz sicher. Er meinte aber das der Schaden frisch sei und ihm bei der Inspektion aufgefallen wäre.
So niemand fühlte sich verantwortlich, war es also gewesen.
Trotzdem haben sie mir angeboten den Schaden kostenfrei zu reparieren. Komisch oder?
D.H. für mich 6 Tage kein Auto zur Verfügung und den Schaden. Sollte ich es bei der Reparatur belassen? Wie sieht es mit Wertverlust aus? Soll diese auch bezahlt werden?
Wie würdet ihr vorgehen, bzw was machen?
ich bitte um eure Antworten. Danke
Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?
Oder ist es eine eindeutige Sachlag?
2 Antworten
Sicher kannst du versuchen, weitere Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Aber du bist in der Beweispflicht.
Trotzdem haben sie mir angeboten den Schaden kostenfrei zu reparieren. Komisch oder?
Kann man verdächtig finden. Kann aber auch einfach nur ein großzügiges Entgegenkommen der Werkstatt sein, um ein gutes Verhältnis zum Kunden zu behalten.
Mir wäre ein möglicher Schadensersatzanspruch wegen der Nichtverfügbarkeit des Autos zu wackelig. Konkret zu beziffern wäre er eh nur, wenn er du für diesen Zeitraum ein Mietauto nimmst.
Dafür einen Rechtsstreit anfangen, der sich vermutlich jahrelang aussieht und einen höchst fraglichen Ausgang hat und sich außerdem noch eine neue Werkstatt suchen müssen? Würde ich vermutlich nicht einmal tun, wenn die Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.
Also am erstens kannst du jetzt halt nicht 100% beweißen das die es waren. Zweitens die haben dir eine Angebot gegeben weil das schädigung da vor ort passiert ist. Drittens lass die das reparieren, dann ist das Sache halt erledigt :).
Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?
Oder ist es eine eindeutige Sachlag?
Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?
Oder ist es eine eindeutige Sachlag?