Rückzahlung nach Ferienfreizeit wegen Krankheit?

2 Antworten

Sowas legt man vorab vertraglich fest, wie lange vorher Eltern Stornieren können und zu welchen Bedingungen. Und auch was bei Krankheit passiert.

Dann kannst du wenn sowas passiert immer auf den Vertrag zeigen.

Die Eltern haben max. Anspruch auf Ersatz nicht seitens des Anbieters zu erbringender SachLeistungen - z.B. das Essensgeld..... wenn das Kind vor Reiseantritt "wegen Erkrankung" abgemeldet wird.

Ansonsten wären derartige Erstattungsansprüche nur über eine Reiseversicherung abdeckbar.