Haus verschenken??

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Was tun? 100%

5 Antworten

Was tun?

Der Kuchen wird normal in mehrere Antworten aufgeteilt das am Rande.

Ich würde Ihnen ebenfalls raten nur die eigenen Kinder zu berücksichtigen, wobei ich die Einstellung erst mal gut finde das sie jetzt schon überschreiben und nicht erst warten bis sie über den Jordan gehen. Wegen der zu zahlenden Steuern an Ihren Schwiegersohn? Was für Steuern muß man an seinen Schwiegersohn zahlen? Habe ich noch nie gehört. Weiter würde ich in diesem Fall immer einen Anwalt konsultieren, denn wenn es mal kracht dann bestimmt fürchterlich. Diese Kosten sollten Sie sich die Beratung kosten lassen, da ja alles doch nicht so ganz einfach ist.

Ihr braucht an den Schwiegersohn keine Steuer zu zahlen.

Wenn überhaupt an das Finanzamt. Ich sehe hier aber ohnehin keinen Vorgang der steuerlich relevant wäre.

Der Vorgang muss erstmal rechtlich und steuerlich eingeordnet werden.

  • Ihr schenkt Eurer Tochter ein haus. Wert 220.000,- Euro. unbelastet. Wenn Eure Tochter mit Ehemann dort einzieht und es nciht über 160 qm groß ist, ist es vöölig befreit von Erbschaft-/Schenkungssteuer udn wird nicht einmal auf die Freibeträge angerechnet. Sonst wäre es aber wegen des Freibetrages von 400.000,- steuerfrei.

  • Wohnrecht für Euch in der ETW. Wenn dies in einem gesonderten Vertrag eingeräumt wird, ist es ein bewertbares Recht auf das ihr ggf. (je nach Wert) Schenkungsteuer zu zahlen hättet.

Es ist für Euch steuerfrei, wenn es im Schenkungsvertrag über die Wohnung als Gegenleistung eingeräumt wird.

so wie gftbasket und wfwbinder es beschreiben dürfte es rechtlich richtig und ohne jeglichen nachteil für euch sein.

mit "warmen händen" schenken ist für mich der richtige weg. endlich mal jemand der es richtig macht meiner meinung nach.

Macht Euch keinen Stress! Das Haus geht an die Tochter, im Gegenzug brkommt Ihr das Wohnrecht in der Wohnung, notariell. Die Tochter kann sich dann mit Ihrem Gatten verständigen - so einfach!

Was tun?

Grundsätzlich gilt Erbschaftsteuer ist gleich Schenkungsteuer. Derjenige, der beschenkt wird, kann ebenso wie derjenige, der etwas erbt, einen persönlichen Freibetrag anrechnen, bevor er Steuern zahlen muss. Wenn man beispielsweise seinen Kindern einen Betrag von 400.000 Euro oder einen Gegenstand in gleichem Werte schenken, dann ist die Schenkung schenkungssteuerfrei. Um diesen Betrag von 400.000 Euro vermindert sich jedoch das später zu versteuernde Erbe.

Deshalb : nur der eigenen Tochter schenken! Dr Schwiegersohn ist nicht erbberechtigt, da fallen volle Steuern an.