Riesige Strafe für Verstöße gegen Ausgangssperre vermeiden / reduzieren?

3 Antworten

Hallo,

das wird leider nicht viel bringen. Denn das sind Regel, die für alle gelten. Die Polizei ist dazu verpflichtet Gesetze b.z.w Regel umzusetzen. Ich finde dagegen vorzugehen wird nichts bringen, der Staat ist bei Regeln was Corona angeht sehr sensibel. Ob ein Anwalt was bringt weiß ich auch nicht. Vielleicht könnte ein Anwalt die Strafe mildern, allerdings bezweifle ich das.

Da sehe ich keine nennenswerte Chance. Es gibt aber immer die Möglichkeit zur Ratenzahlung (§ 18 OWiG). Einfach kurz einen Brief oder eine Mail schreiben und schildern, dass ihr aufgrund geringen Einkommens / Kurzarbeit / Aufwendungen fürs Kind etc. den Betrag nicht auf einmal zahlen könnt. Biete gleich konkrete, realistische Raten an.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn auch das Kind ein Bußgeld auferlegt bekommen hat wäre da der Bußgeldbescheid schon angreifbar.

Ich kenne den Inhalt der jetzigen Corona-Verordnung von Bayern nicht. Frühere Verordnungen sind von der Justiz als so unbestimmt angesehen worden, dass Jeder der einen vernünftigen Grund hatte innerhalb der Sperrzeit unterwegs zu sein gegen Bußgelder angehen konnte.

M.E. lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt allemal.

Ein Bußgeldbescheid gegen das Kind wäre in der Tat unwirksam. Möglicherweise könnte ein RA auch noch über den Schutzzweck der VO argumentieren. Dass dieser bei eine reinen Durchfahrt durch Bayern verletzte ist, könnte durchaus in Frage gestellt werden.

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