Vorabifeier versteuern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann gründet ihr eine GbR. Die Gewinne unterliegen der Gewebesteuer und die Umsätze der USt. In der Praxis werden wohl aber die Freibeträge unterschritten und bzgl. der USt. Kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Einnahmen der Gesellschafter sind Einkommensteuerpflichtig.

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen, es passiert steuerlich überhaupt nichts.

Tatsächlich ist es rechtlich so, dass Eure Klasse, bzw. der Jahrgang hier eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Recht) bildet, um eine Veranstaltung zur Finanzierung der Abifeier durchzuführen.

Ihr macht dazu Einkäufe, organisiert das und was am Schluss übrig bleibt sin hoffentlich die erwarteten 650,- Euro, nachdem die, die dafür was verauslagt haben, ihr Geld zurück haben.

Ihr macht unter 22.000,- Umsatz, Ihr macht unter 24.500,- Euro Gewinn, der auf jeden von Euch entfällt nennenswert.

Es passiert absolut nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung