Gewährleistung bei Fensterwartung

2 Antworten

Fensterwartung? So ein Unfug! Wenn es nicht um Holzfenster geht -die regelmäßig gestrichen oder lasiert werden müssen- bedürfen Fenster keiner Wartung. Erste Schäden an Fenstern treten nach meiner Erfahrung erst nach etwa 10 Jahren auf und dann auch nur hier und da.

Was die Wartung mit der Gewährleistung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ein Vergleich mit PKW`kann nicht gemacht werden da diese Verschleißstoffe haben.

6000 Euro ist zudem ein Wucherpreis.Es geht doch anscheinend nur um schmieren und justizieren der Fenster, sofern erforderlich. Für diesen Preis bekäme man nach meiner Erfahrung etwa 20 Fenstereparaturen mit den typischerweise entstehenden Schäden bezahlt.

Ich habe bei der Frage ja erst einmal auf den Kalender geschaut!

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Hier sehe ich eine Widersprüchlichkeit:

haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis.

gegenüber

Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.

Wenn die Wartung also nur im Gucken besteht und Materialkosten extra kosten, dann würde ich lieber die Fenstereinbaufirma aus Gewährleistung in Anspruch nehmen, weil das Euch allenfalls Rechtsberatung kostet.

Ich war schon damals gegen Fensterwartung, hatte aber die WEG gegen mich. Das Problem ist, dass die Gewährleistungfrist nach zwei Jahren beendet ist, wenn keine Wartung durch die Firma, die den Einbau durchgeführt hat, gemacht wird. Das behauptet zumindest die Hausverwaltung. Ich finde §13 Abs. 4 passt nicht auf Fenster...

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