Stipendium im Ausland relevant fuer Progressionsvorbehalt?

2 Antworten

Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, aber eben leider nicht generell. ggf. wird das vom Finanzamt entschieden.

Ich würde es aus der Erklärung rauslassen, aber weil ihr ja so korrekt sein wollt, die Unterlagen über die Stipendien in Kopie beifügen, damit es geprüft werden kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein. §3 Nr 44 EStG (wo sie als steuerfrei gekennzeichnet sind) und §32b EStG (wo sie als dem Progressionsvorbehalt unterliegend nicht aufgeführt werden).