Ausgewandert - Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegen Progressionsvorbehalt?

1 Antwort

§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

(1) (weggefallen)

(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

  1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

Nur die kursiv und fett gedruckten Abschnitte im Zusammenhang lesen.

Ausserdem ist es das Jahr der Wegzugbesteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung