Privatverkauf?

2 Antworten

Dann lasse der Käuferin eine Kopie dieses Schreibens zukommen und lehne eine Rückerstattung ab.

Begründung:

Die Käuferin hat die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt.

Ansprüche geltend machen müsste derjenige, der mit der Post versendet hat, also in dem Fall die Käuferin. Dem das Schreiben der Post sollte sie widersprechen.

Tatsächlich muss die Person, die etwas (zurück)schickt auch dafür sorge tragen, das vernünftig zu machen.

Du warst offensichtlich mit der Rückgabe einverstanden, obwohl du nicht gemusst hättest (oder hast du mehrere Wannen, weshalb es "die falsche" war?) hast aber die Wanne nicht in dem Zustand zurückerhalten, wie du sie verkauft hattest. Natürlich fällt eine zwischenzeitliche Verschlechterung des Zustands in den Verantwortungsbereich des Käufers.

Ich würde nichts zurücküberweisen. Wer so schlampig verpackt, dass selbst die Post sagt "sorry Leute, da war noch nicht mal Verpackungsmaterial drin", der ist dann auch irgendwo selbst schuld. Und gerade bei der Größe des Pakets besteht ja schon eine entsprechende Versicherung des Inhalts und das Paket wird nicht mal eben so durch die Gegend geworfen bei der Auslieferung.

Sie hat dir die Wanne nicht in dem Zustand wiedergegeben, wie du sie verkauft hast und sie war offensichtlich ja auch heile bei ihr angekommen. Warum solltest du jetzt auf den Kosten sitzen bleiben, wobei du weder für ihren Irrtum ("die falsche"), noch die nachlässige Verpackung etwas kannst?
Sie soll selbst versuchen, den Schaden bei der Post geltend zu machen, aber du bist raus.