Pflichtteil erbe verzichten?

4 Antworten

Ja, könnt ihr - dann sind beide Schwestern auch gegen Sinneswandel in der Zukunft abgesichert.

"Grundsätzlich ja"

dennoch wirft deine Frage weitere Fragen auf, Fragen die niemand beantworten kann,

weil man die Zukunft nicht planen kann.

Wenn deine Eltern 2 Wohnungen haben, dann haben sie entweder 3 dh eine in der sie wohnen oder 2 eine in der sie wohnen und eine freie...

In der wo sie wohnen, werden sie bestimmt Nießbrauchrecht vereinbaren, sonst wären sie ja dumm...und wenn auch das so sein sollte, bekommt ein Geschwisterteil 1 Wohnung ohne Nießbrauch und eine mit Nießbrauch, und da fangen viele Erbstreitigkeiten an...erst recht wenn beide Wohnungen per Schenkung vergeben werden, und der mit dem Niessbrauch später die A karte hat, weil die Verjährung erst beim Niessbrauch mit dem tode beginnt...die andere Wohnung ohne Niessbrauch aber nicht...

Wartet doch erstmal ab es kann noch viel passieren, beide werden krank, womöglich Pflegeheim etcetc...dann wäre zumindest 1 Wohnung erstmal ratzfatz weg, denke noch an die monatlichen Pflegeheimkosten von runde 3800 Euronen monatlich von meiner Mutter.

Klar das hat jetzt nix mit eurer Frage zutun, also einfach auf euch zukommen lassen, ein leben kann man nicht planen, es kommt wie es kommt....

Also wenn alles so kommt wie deine Eltern planen, dann ja, aber das leben hält sich nicht an Pläne...es kommt wie es kommt...

Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils, wenn die Wohnungen beide gleich wertig sind, gibt es keine Ansprüche gegeneinander.

Eine der Wohnugen müsste mehr als das dreifache der anderen Wert sein und zudem dürften keinerlei Finanzmittel zum Erbe gehören damit ein Pflichtteilsanspruch bestehen würde.

Eifelia  14.09.2023, 16:31

Es kommt aber IMHO auch darauf an, wem die Wohnungen gehören - es könnte ja sein, dass eine Wohnung der Mutter und die andere dem Vater gehört.

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Auf einen Pflichtteil muss man nicht verzichten, man muss ihn geltend machen. Wenn eure Eltern ein Testament machen und Wohnung A an Tochter A, Wohnung B an Tochter B vererben und ihr damit so einverstanden seid, dann ist damit alles geregelt und so in Ordnung.