Reicht eine Lieferschein für einen Steuerabzug!?

1 Antwort

Leider nein.

Für eine steuerliche Anerkennung benötigst du eine Rechnung.

Eigentlich sollte ohne Rechnung auch keine Zahlung erfolgen. Falls du schon etwas bezahlt hast musst du auf die Rechnung bestehen.
Wenn noch nichts bezahlt wurde einfach auf die Rechnung warten und für den Fall, dass die Mahnung vor der Rechnung kommt gilt auch hier wieder erst die Rechnung anfordern und dann bezahlen.

Genauso ist es. DH.

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Richtig, wenn es sich um eine Lieferung handelt, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. In dem Fall ist die Vorsteuer abzugsfähig wenn eine Rechnung vorliegt und

  • entweder die Lieferung erfolgt ist oder
  • die Rechnung bezahlt ist.

Für den Abzug von Erwerbsteuer und Einfuhrumsatzsteuer hingegen gilt dieser Zwang nicht.

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