Nur Salden buchen?

2 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe, aber: Die Endsalden der Aufwand- und Ertragskonten gehören auf die entsprechenden Konten der Gewinn- und Verlustrechnung und die Endsalden der Bilanzkonten auf die entsprechenden Bilanzkonten.

Andri123  25.04.2023, 20:00

Aber Salden werden doch nicht gebucht? Die ergeben sich doch eher aus den Buchungen? Was Du ja eigentlich auch schreibst.

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Eifelia  25.04.2023, 21:07
@Andri123

Ich vermute (!), mit "Salden" meint die/der FS die Kontenstände der einzelnen Konten lt. SuSa, aber sicher bin ich da auch nicht. Man würde ja nur die Endbestände übernehmen, wenn man schon eine fertige SuSa hat.

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Andri123  25.04.2023, 21:21
@Eifelia

Sorry, ich hätte als Lain wohl lieber gar nichts schreiben sollen. Ich kann halt nur meine eigene EÜR.

Aber Salden gegen ein anderes Konto zu buchen, kam mir spanisch vor. Was SuSa ist, weiss ich natürlich auch nicht.

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Andri123  25.04.2023, 21:25
@Andri123

Immerhin habe ich nicht gefragt, wer Susa ist. Wohl nicht Susanne, sondern die Summe der Salden:)

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Du buchst keine Salden irgendwo hin, sondern die Salden werden in die Bilanz, oder GuV übernommen.

Aber das kann man nicht so einfach machen. Denn wenn auf den Anlagekonten etwas ist, müsste da noch die Abschreibung gebucht werden.

Man kann die Salden aus der Summen- udn Saldenliste nicht einfach in die Bilanz und GuV übernehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Eifelia  26.04.2023, 10:31

Bei uns wird die Abschreibung i.d.R. vierteiljährlich gebucht (automatisch natürlich), bei uns ist die in der SuSa also bereits enthalten (wird aber natürlich im Rahmen des Abschlusses nochmal auf Richtigkeit geprüft).

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wfwbinder  26.04.2023, 10:57
@Eifelia

Für die Mandantschaft ist es natürlich gut die AfA schon zu sehen, um den Gewinn besser einschätzen zu können.

Und bei der Möglichkeit mit den Anlagebuchhaltungen, kann man am Jahresende auch schnell mal etwas ändern.

Ich kenne noch die handgeschreibenen Anlageverzeichnisse, wo man dann ungern ändern wollte. Also wurden neuanschaffungen bei wiederkehrenden Buchungen nur mit einem Annahmewert gebucht.

Gestern habe ich bei einem grad übernommenen Mandat mal eben die Abschreibung der Neuanschaffungen mit IAB innerhlab von Minuten überden Haufen geworfen und alles verändert. Hätte mich 1980 noch Stunden gekostet.

Und bei unserem Frager wissen wir nicht, ob der Buchhalter die AfA schon mal berechnet hat. Auf jeden Fall muss er nachsehen. Aber in der SuSa kann er davon ausgehen, wenn auf den Anlagekonten Buchungen auf der Habenseite existieren.

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