Meta Rechnungen wie in der Buchhaltung buchen?

2 Antworten

Hallo Miko,

Du buchst die Rechnung wie folgt:

Aufwandskonto an vermutlich Bank 100 € (also netto)

Umsatzsteuerlich handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Wenn Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst Du die 19 € in der USt-VA sowohl melden als auch gleich wieder als Vorsteuerbetrag abziehen. D.h. für Dich ein Nullsummenspiel.

Z. B. auf dieser Seite kannst Du mehr dazu lesen und schauen in welche Kennziffer Du die beiden Beträge eingeben musst: https://www.kontolino.de/arbeitshilfen/wissenswertes/umsatzsteuertatbestaende/innergemeinschaftliche-erwerbe-2/

Achtung: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst Du die Vorsteuer nicht abziehen!

Die 100 euro sind Deine Kosten.

Du musst im Reverse Charge die 19 % zahlen und kannst sie, Wenn Du regelbesteuerer bist, als Vorsteur wieder abziehen.

Sonst sind auch sie Kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also muss ich das als +19% buchen

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@Miko61

Du hast doch keine 19 %.

Wenn Du es buchst, buchst Du 100,- Euro "innergemeinschaftliche Leistung" und nimmst es in die Umsatzsteeurvoranmeldung und die Zusammenfassende Mitteilung auf.

Wenn Du Vorsteurabzugsberechtigt bist, ist es damit eerledigt. Sonst zahlst Du die 19 % und dass sind dann Kosten für Dich.

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@wfwbinder

also sozusagen 0% mwstr bei der Buchung, und in die beschreibung reserve charge?

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