Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen, ohne einen Prozess?
Hallo,
ich habe da eine sehr dringende Frage: Ich habe vor einer Weile etwas gekauft, nun stellt sich heraus, dass die Ware evtl. nicht 100%ig echt ist. Daraufhin schrieb ich den Verkäufer an und wollte Aufklärung bzw. wenn es stimmt mein Geld zurück. Daraufhin kam ein Schreiben des Anwalts. Worauf ich hinaus will, an dem schreiben lag gleich eine Rechnung für seine Aufwandskosten bei. Ist das denn rechtens? Muss ich den Anwalt zahlen, den jemand nimmt, ohne dass es erforderlich ist? Ich denke eigentlich nicht. Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann. Danke!
3 Antworten
Natürlich gibt es auch Fälle, wo man Anspruch auf Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten hat, aus Zahlungsverzug etwa. Hier jedoch hast Du offenbar ja schon gezahlt und mir fällt spontan keine gesetzliche Anspruchsgrundlage dazu ein. Kurzum: Der Advokat ist ein ganz übler Schaumschläger. Wenn Du ein gutmütiger Mensch bist, dann ignoriere die Kostenrechnung. Wenn Du aber einen draufsetzen willst, dann fordere unter Fristsetzung auf, zu bestätigen, dass eine Forderung nicht besteht und drohe Erhebung der negativen Feststellungsklage für den Fall der Zuwiderhandlung an.
Lieber Fragesteller: Solche Leute mag ich hier ja ganz besonders. Zuerst wird ein Sachverhalt präsentiert und man glaubt, vollständig informiert worden zu sein und später dann springt der Fragesteller wie ein Strolch aus der Hecke und beteuert: Ich habe ja erst die Hälfte erzählt. Besonders gewiefte Fragesteller-"Profis" verbinden das dann noch mit dem Vorwurf, wir hätten das doch wissen müssen.
Wer mit solchen Eskapaden anderen auf die Nerven gehen will, der soll sich doch anderenorts Opfer dafür suchen, sich insbesondere einen Rechtsanwalt für seine Vertretung suchen. Der wird dafür bezahlt, dass er sich sowas antut, wir nicht!
Nein ich habe nichts verkauft, sondern gekauft. Ich war in einem Fachgeschäft und diese meinten, dass es sich evtl. um eine Fälschung handel könnte. Daraufhin schrieb ich den Händler an und erklärte ihm die Tatsache und habe somit um Klärung gebeten. Zudem muss ich allderding sagen, dass ich gleich mein Geld zurück verlangt, mit Polizei und Anwalt gedroht habe. Zudem Ihn auffliegen zulassen gegenüber ander Käufer, wenn dies der Wahrheit entspricht. Von der Verkäufer kam keine Antwort, sondern gleich vom Anwalt mit der dazugehörigen Rechnung sowie mit der Drohung einer Gegenklage, sollte ich weitere Tatsachen verbreiten. Das kann ich noch verstehen, wobei ich ja noch gar nichts verbreitet hatte, sondern gleich den Verkäufer anschrieb.
Nein gekauft im Internet, bei einem Onlineverkäufer. Begutachten lassen in einem Fachgeschäft.
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass ich jetzt Post vom Inkassobüro bekomme. Worauf mir da gleich die Frage kommt, ob ich dann schon einen Schufa-Eintrag bekomme. Das muss ja nun auch nicht sein.
Hä - in einem Fachgeschäft will man dir ein Plagiat wissentlich verkaufen....
Es wird immer nebulöser !!!
Also, du solltest spätestens zu einem Anwalt gehen, wenn die angekündigte Gegenklage kommen sollte,
Klingt alles nach Sturm im Wasserglas, die Anwaltsrechnung soll der Händler bezahlen, denn der hat diesen auch beauftragt!