Privatrezept Nachträgliche Pflicht zum Bezahlen?

2 Antworten

Natürlich musst du bezahlen - durch die Lieferung des Arzneimittels ist ein Kaufvertrag und ein Zahlungsanspruch entstanden. Du erwirbst Eigentum am Arzneimittel. Bei einer privaten Krankenversicherung bekommst du ja je nach Tarif alles oder einen Teil erstattet.

Die 5 € sog. Rezeptanteil bei einem GKV Rezept sind juristisch völlig anders zu bewerten. Hier handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern um eine Sachleistung der Krankenkasse nach dem SGB V. Gesetzlich ist geregelt, dass die Apotheke die Sachleistung gegen die Entrichtung der Rezeptgebühr (nicht steuerpflichtig!) an den Versicherten abgeben muss. Das GKV Rezept ist Eigentum der Krankenkasse. Theoretisch könnte die Krankenkasse die Sache bei einem Irrtum vom Versicherten zurückfordern.

Da die Warenwirtschaftssystem in den Apotheken nicht immer den Unterschied der Rezepte erkennen, kommen solche Fehler gelegentlich vor. Man entschuldigt sich dafür beim Patienten und schenkt ihm ein kleines Präsent nach der vollständigen Bezahlung.

Sorry .... Deine Frage ist "lächerlich" ......

.... inwieweit hat er etwas "vermurkst" ..... bleibe doch mal realistisch , Du hast es doch sofort bemerkt und Dich still und leise gefreut. Also besitze jetzt auch die nötige Einsicht und begleiche die ( wohlgemerkt berechtigte !! ) Nachforderung des Apothekers.