Notar stellt Rechnung zu Randthema/Information bzw rechnet doppelt ab. Ist das rechtens?

Folgender Sachverhalt: Exmann und ich sind beim Notar (von meinem Exmann initiert), um meine Haushälfte zum Ende der Zinsbindung auf unsere Tochter umzuschreiben. Der Notar erfragt alle Daten und geht mit uns Gestaltungsmöhlichkeiten durch. Dann taucht eine Frage auf, er ruft seine Sekretärin, die das klären soll, sodass eine Pause entsteht. Kurz zuvor ist mein Vater verstorben, also dachte ich mir, ich kann ihn in der "Pause" mal eben fragen, wie man einen Erbschein bekommt bzw was dafür zu tun ist. Er stellt mir Fragen zum Alter und Eigentum und erläutert mir das Vorgehen beim Nachlasagericht, schreibt dabei fleißig mit. Das Gespräch hat wenige Minuten gedauert, am Ende sagte ich zu ihm, dass sich meine Mutter darum kümmert und mich rein das Vorgehen interessiert, da mein erster Todesfall. Seine Sekretärin kommt wieder und wir machen weiter mit dem ursprünglichen Thema Haus.

Nun bekomme ich 6 Monate später eine Rechnung iHv knapp 300€ für die Beratung zum Erbschein und bin ziemlich sauer. Er hat mir zu keiner Zeit gesagt, dass diese Informationen mich extra Geld kosten und schon garnicht in dieser Höhe. Zumal rechnet er den Termin ja auch noch mit meinem Exmann ab. Ich habe diverse Male vergeblich um Rückruf gebeten, dann dagegen einen Widerspruch geschrieben, keine Reaktion. Grade angerufen und die überaus harsche Sekretärin meinte nur zu mir, dass "er keine Zeit hätte, mit allen möglichen Leuten über Rechnungen zu diskutieren". Ich bin perplex und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ist die Rechnung an mich rechtens? Wenn nicht, was dann? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Danke schonmal für kompetente Antworten

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Offensichtlich geht das: „Lediglich wenn es nicht zu einem Entwurf oder einer Beurkundung kommt, es sich also um eine isolierte Beratung handelt, entstehen hierfür separate Beratungsgebühren. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Problems gibt, der Klient im Anschluss also weiß, wie er sich verhalten bzw. nicht verhalten soll. Das Gesetz sieht dann für die Beratung einen Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vor. Der konkrete Gebührensatz ist abhängig vom Aufwand und Umfang der Beratung.“

https://notar-thelen.de/ratgeber/beratungskosten-notar/

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