Nichtabnahmeentschädigung für ein Darlehen - das gleiche wie Vorfälligkeitsentschädigung?
Berechnet sich eine Nichtabnahmeentschädigung für ein darlehen genau wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, aber eben für die gesamte Laufzeit?
2 Antworten
Eine ähnliche Berechnung, aber unterschiedliche Lösungen von Bank zu Bank. Bei einigen pauschal, bei anderen.
Es gibt einige interessante Links zu diesem Thema hier einer davon:
Bevor man es macht, überlegen, ob sich das rechnet, also das andere Darlehn soviel billiger ist.
Nein.
Im Link von wfwbinder wird Deine Frage beantwortet:
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung ist nach denselben Grundsätzen wie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen (BGH WM 2006, 429, 432).
Damit kann die Nichtabnahmeentschädigung bis zum Ablauf der Festzinsbindungsdauer, längstens bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (10,5 Jahre) berechnet werden, wobei vertragliche Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen sind.
Ob vertragliche Sondertilgungsmöglichkeiten (inkl. Tilgungssatzwechsel) zu berücksichtigen sind, ist höchst umstritten. Dazu gibt es (noch) keine höchstrichterliche Entscheidung und die meisten Banken mauern bei diesem Thema. Es gibt sogar einige Banken und Versicherungsgesellschaften, die die Anrechnung von Sondertilgungsmöglichkeiten bei der der Berechnung der VFE explizit im Darlehensvertrag ausschließen.