Kann meine Bank den Gesamtverkaufspreis eine Hauses einfach einbehalten um separate später aufgenommene Darlehen abzulösen?

4 Antworten

"Schnellstmöglich" geht hier überhaupt nichts. Wenn die Bank an ihrer Rechtsauffassung festhält, bleibt nur der Gerichtsweg und der dauert eher Jahre als Monate.

Der aufgeführte Sachverhalt läßt etliche Fragen offen. Wenn die separaten Darlehen erst in 8 Jahren fällig und pünktlich bedient werden würden, hätte die Bank vermutlich keinen Anlaß gesehen, Geld einzubehalten.

Was also ist passiert was uns nicht mitgeteilt wird?

Du erhältst das Geld erst, wenn alle Kredite abgelöst sind. Dieser Vorgang sollte aber maximal 4-6 Wochen nach Geldeingang abgeschlossen sein. Danach bekommst du das restliche Geld. Bei mir hatte der Prozess gerade mal 1 Woche gedauert. Es dürfen alle Kredite, die das Haus betreffen, davon getilgt werde und auch Kredite wo du säumig bis/ warst. 

Janett:

Aufgrund einer erweiterten Sicherungsabrede ist die Bank berechtigt, auch die noch nicht fälligen Kredite, bei denen nach Wegfall der Grundschuld die dingliche Sicherheit verloren geht,  aus dem Kaufpreis zu verrechnen.

Üblicherweise fordert der Darlehensnehmer vor Abschuss des notariellen Kaufvertrags von der Bank eine detaillierte schriftl. Forderungsaufstellung zur Prüfung an - und um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein.

Im Kaufvertag wird dann festgehalten, dass aus dem Kaufpreis zunächst die Bank wegen der (geprüften und für richtig befundenen) Forderung zu befriedigen ist. Der Rest ist an den Verkäufer abzuführen.

Rat:

Bevor versuchst, scharf zu schießen, schau dir die anlässlich der Darlehensgewährung geschlossenene Sicherungsvereinbarung genau an.

Eine deutsche Geschäftsbank verhält sich in dieser Weise nur so, wenn es aufgrund der mit dem Schuldner (bzw. den Schuldnern) gemachten Geschäftsbeziehung (und damit meine ich die komplette Geschäftsbeziehung) zu mindestens einer massiven Störung (idR Zahlungsverzug) gekommen ist. Sie nutzt dann ihr Aufrechnungsrecht aus den allgemeinen Geschäftsbeziehungen.

In Deiner Sachverhaltsdarstellung fehlen somit noch wichtige Informationen, die Du uns vorenthalten hast. 

Du brauchst anwaltliche Hilfe (möglicherweise Fachanwalt für Insolvenz- und Bankrecht).

Danke für die Rückantwort.  Nein, wir haben in mehr als 13 Jahren mit der Bank definitif nie einen einzigen Zahlungsverzug gehabt. Was die Bank schriftlich abgelehnt hat ist zum einen unsere Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt und zweitens ein von uns nicht angenommenes (und auch nicht angefordertes) Forwärtsdarlehensangebot von der Bank bereits Anfang des Jahres. Wir sollten zu diesem Zeitpunkt bereits für ein Ende 2017 auslaufendes Darlehen einen neuen Vertrag abschliessen. Der Zeitpunkt war für uns zu früh und die Konditionen schlechter als der Markt zu diesem Zeitpunkt. 

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@Janett

Danke für Deine besorgniserregende Rückmeldung. Demnach wäre das Verhalten der Bank nicht nur eigenartig, sondern auch rechtswidrig, insb. ein Einbehalt von Guthaben gegenüber nicht fälligen Forderungen.

Daher muss ich jetzt den letzten Satz in meiner Antwort modifizieren:

Du brauchst Hilfe eines Fachanwaltes für Bankrecht.

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@LittleArrow

Du kannst auch die außergerichtliche Schlichtungsstelle Deines zuständigen Bankenverbandes anrufen (siehe AGB, z. B. Nr. 21).

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