Berechnung Nichtabnahmeentschädigung Berücksichtigung Tilgungssatzwechsel
Guten Tag,
Wir haben unser Forwarddarlehen nicht abgenommen, weil wir unser Haus verkauft haben. Nun streiten wir uns mit der Bank über die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung. Die Bank zieht momentan alle Register und behält die Auszahlungen aus einem anderen Immobiliendarlehen für eine Eigentumswohnung zurück, solange wir die Entschädigung aus dem Forwarddarlehen für das Haus nicht anerkennen. Das bringt uns in große finanzielle Schwierigkeiten, da wir den Bauträger unserer ETW nicht bezahlen können. Wir streiten uns um den vertraglich vereinbarten Tilgungssatzwechsel. Es wurden zu den Sondertilgungen auch Vereinbarungen zum Tilgungsatzwechsel getroffen. Es bestand vertraglich die Möglichkeit den Tilgungssatz auf bis zu 5% zu erhöhen, wir hatten im Vertrag erstmal 2,5 % vereinbart und hätten diese Möglichkeit garantiert irgendwann genutzt, deshalb wollten wir sie ja auch unbedingt im Vertrag haben. Die Bank hat die Entschädigung lt. Verbraucherzenztrale korrekt berechnet, außer eben die Geschichte mit dem Tilgungssatz. Sondertilgungen wurden berücksichtigt, Tilgungssatzerhöhungen nicht. Die Bank sagt, dass muss sie gemäß dem Urteil zur Berechng. Entsch. nicht tun und es gäbe auch keinerlei Gerichtsurteile in denen es dazu eine Aussage gibt. Somit sieht sie die Berechnung als korrekt an und will das wir zahlen. Laut Verbraucherzentrale könnten wir eventuell auch ganz den Vertrag widerrufen, da die Widerrufsbelehrung nicht fett gedruckt war und so irgendwo mitten drin stand, also eher unauffällig. Wenn wir der Bank jetzt damit kommen, lässt die uns verhungern. Selbst eine Anwältin meinte, das dies schwierig werden könnte, weil die Bank sich so sturr verhält und sie konnte nicht sicher stellen, dass wir zumindest erstmal wieder Geld für die ETW bekommen. Allerdings sah sie bezgl. des Tilgungssatzwechsels uns im Recht. Die Beratung war kostenlos, bei Mandatsübernahme wird das teuer, sie will nach Erfolg bezahlt werden, also 2000,-Euro netto wenn kein Erfolg, 4000,. Euro bei Erfolg. Kann uns jemand hier im Forum helfen ? Gibt es irgendwelche Literatur zum geschilderten Problem Tilgungssatzwechsel bei Berechng. Nichtabnahmeentschädigung. ??? Oder sogar Urteile ??? Wir sind sehr verzweifelt........
MfG Familie Wilke
2 Antworten
Selbst eine Anwältin meinte, das dies schwierig werden könnte, weil die Bank sich so sturr verhält und sie konnte nicht sicher stellen, dass wir zumindest erstmal wieder Geld für die ETW bekommen. Allerdings sah sie bezgl. des Tilgungssatzwechsels uns im Recht. Die Beratung war kostenlos, bei Mandatsübernahme wird das teuer, sie will nach Erfolg bezahlt werden, also 2000,-Euro netto wenn kein Erfolg, 4000,. Euro bei Erfolg. Kann uns jemand hier im Forum helfen ?
Es gibt 162.000 (einhundertzweiundsechszigtausend) in Deutschland zugelassene Anwälte. Wieso muß man sich da auf dubiose Erfolgshonorarvereinbarungen einlassen?
Nicht zu jeder Rechtsfrage gibt es Urteile. Da hilft nichts anderes als den Streit selber auszutragen und Hilfe dazu kann kein Forum leisten. Da muß man eben Geld für einen Anwalt und einen Sachverständigen für Kapitalmarktfragen in die Hand nehmen. Wer das nicht will, der macht sich zum Spielball seines Vertragspartners.
Ich weiß nicht, um welche Summen es bei Euch geht. Üblicherweise ist da der Ausweg eine Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Das würde Bewegung in die Abwicklung bringen, zwingt Euch aber natürlich dazu, anschließend den aktiven Part zu übernehmen.
wir wissen, dass es viele Anwälte gibt, nur leider im Umkreis von 100 km keinen, der sich darauf spezialisiert hat, die Anwältin war aus Berlin, 150 km entfernt von, es muss ja auch machbar bleiben..........es geht um 24.100,- Euro und das mit der Zahlung unter Vorbehalt wissen wir, jedoch bleibt der Fall dann genauso offen, als hätten wir gar nichts gezahlt.....so die Aussage der Bank die Anwältin würde auch normal abrechnen, wird dann aber teurer, wenn es lange dauert ich habe mir grade eine Deckungszusage bei unserer Rechtsschutzvers. erkämpft....juchhu !!!!
behält die Auszahlungen aus einem anderen Immobiliendarlehen für eine Eigentumswohnung zurück
Wenn der Betrag dieser Zurückhaltung über dem Betrag der geforderten VFE liegt, könnte sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.
Von einer Berücksichtigung eines fiktiven Tilgungssatzwechsels bei der VFE-Berechnung habe ich noch nicht gehört. Du könntest daher mit Deinem Prozess Rechtsgeschichte schreiben, aber die Bank knickt möglicherweise vorher ein.
Richtig kräftig könnte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zuschlagen. Dazu hier mehr:
https://www.test.de/Immobilienkredit-Guenstig-aus-dem-teuren-Kreditvertrag-4529102-0/
Der Uni. Prof. Klaus Wehrt kennt sich mit dieser Thematik bestens aus. Du findest ihn unter:
http://www.finanzfrage.net/nutzer/KlausWehrt/antworten/neue/1
Berichte gelegentlich mal über Deine Fortschritte bitte.
oh ja, die Bank behält 180.000,- Euro zurück..............wegen 24.000,- Euro Entschädigung