Nachfrage beim Nachlassgericht?

4 Antworten

wenn du eine Vorsorgevollmacht hast bzw deine Mutter ihren Willen nicht äußern kann (Demenz etcetc) mag das vielleicht gehen.

Ansonsten hast du damit nix zutun

Privatier59  11.09.2023, 10:08

Eine Vorsorgevollmacht soll berechtigen, das Testament für den Pflegefall schreiben zu dürfen? Eine wagemutige Behauptung.

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tellerchen  11.09.2023, 10:14
@Privatier59

von Testament schreiben steht in der Fragestellung nix, lediglich anfordern...wobei ich mich im Nachhinein frage, warum man das macht? Die Mutter hat doch bestimmt eine Abschrift in ihren Unterlagen...normalerweise macht das ein Notar doch sowas ...von daher erübrigt sich ein Anfordern

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Privatier59  11.09.2023, 10:16
@tellerchen

Ich kann auch nicht aus dem Stegreif sagen, ob das Nachlassgericht dieses Testament überhaupt jemand anderem als dem beurkundenden Notar herausgeben würde. Auf keinen Fall aber wird die Tochter das Testament ihrer Mutter übersandt bekommen.

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Für eine Testamentsänderung genügt es ( soweit Deine Mutter noch als testierfähig gilt ) ein neues ( geändertertes ) Testament zu verfassen ( eine Abschrift des hinterlegten Testamentes wird ihr vermutlich noch vorliegen ) , und dieses dann wieder beim Nachlassgericht zu hinterlegen bzw. auszutauschen.

Privatier59  11.09.2023, 17:56

Man kann auch handschriftliche Testaments amtlich hinterlegen. Allerdings kann das nur der Erblasser und nicht eine dritte Person. Und schon garnicht ist möglich, ein notarielles Testament umzuschreiben, wie hier ja geplant. Das notarielle Testament würde einem Familienmitglied überhaupt nicht heraus gegeben und wäre ohne formwirksame Formulierung der Änderungen noch nicht einmal als handschriftliches Testament verwertbar.

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Was soll bedeuten, es sollen Änderungen daran vorgenommen werden?

Ein notarielles Testament bleibt notarielles Testament nur dann, wenn es in geänderter Form von einem Notar beurkundet wird. Der Notar würde aber ohnehin das Testament neu aufsetzen.

Wenn man ein notarielles Testament mit nicht beurkundeten Nachträgen versieht wird daraus ein privates Testament.

Ein gravierender Nachteil ergibt sich daraus im Erbfall:

Ein eröffnetes notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein. Man braucht nur noch die Pauschalgebühr für die Eröffnung von 100 Euro zu bezahlen.

Beim privaten Testament kommt man um die Beantragung eines Erbscheins nicht herum.

Der Erbschein ist regelmäßig teuer. Um die Angabe des wahren Nachlasswertes kommt man nicht herum da das Nachlassgericht Einsicht in die Erbschaftsteuerakte bekommen kann.

Was man hingegen beim notariellen Testament dem Notar als Vermögenswert angibt ist von dem nicht nachprüfbar....

Und das mit der Herausgabe an Dich als Angehörigen wird ohnehin nicht klappen.

Schließlich und endlich: Die Beurkundung durch den Notar bestätigt nicht spätere Änderungen. Diese müssen den Formerfordernissen an ein handschriftliches Testament entsprechen, also vom Erblasser handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben sein. Wenn die Mutter dazu zum Beispiel in Folge einer Demenz nicht mehr in der Lage ist, sind Ergänzungen rechtlich nicht möglich. Im Erbscheinverfahren wird erforderlichenfalls überprüft, von wem ein handschriftliches Testament verfasst wurde, insbesondere durch Hinzuziehen von Schriftsachverständigen.

Wozu, Blödsinn!

Man (also die Mutter) erstellt dann ein neues Testament, welches das bestehende automatisch ersetzt.

Es bleibt Deiner Mutter überlassen, ob das neue wieder dem Nachlassgericht zugesendet wird, was zu empfehlen ist.

Privatier59  11.09.2023, 17:28

Schon bemerkenswert, dass nicht die Mutter das Testament anfordern will, sondern die Tochter. Ich denk mir dazu eins....

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