Wann wird ein Erbschein benötigt ?

4 Antworten

Wenn die Tochter keinen Pflichtteil einfordern will (also das Berliner Testament akzeptiert), dann braucht nur die Ehefrau den Erbschein.

Ist die Tochter gesichert? Wegen der zweiten Ehefrau. die könnte ja nochmal heiraten. Ist das eine entsprechende Zweitverheiratungsklausel im Berliner Testament?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
TinaPiaJesper 
Fragesteller
 03.02.2014, 11:25

Ich als Tochter kenne das Testament noch nicht, mir wurde jedoch aus für mich völlig unerklärlichen gründen von seiner Ehefrau bereits mitgeteilt, ich sei vor einigen Monaten " enterbt" worden und mir stünde somit nur mein Pflichtteil zu . Es dreht sich hierbei um ein Gesamtvermôgen von ca 450.000 Euro .

Das mit der Zweitverheiratungsklausel weiß ich nicht , aber sie wird ganz sicher nicht noch einmal heiraten ...

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wfwbinder  03.02.2014, 11:54
@TinaPiaJesper

Also dann erstmal sortieren.

  1. Du weißt von Deiner Stiefmutter von dem Testament.

  2. Du weißt von Ihr, dass es ein "Berliner Testament" ist.

  3. Berliner Testeament ist "Enterbung auf Zeit" weil dort eigentlich nur festgelegt wird, dass in einer Ehe, der bei Tod des Erstversterbende Überlebende zuerst mal alles bekommt. Bei Tod des zweiversterbenden, dann die Kinder erben.

  4. Hier Besonderheit. Du bist mit der zweiten Frau nicht verwandt.

  5. Für den Fall, dass die Stiefmutter Kinder hat, könnte es komplikationen geben.

  6. Du kannst nun, nach dem Tod des Vater Dein Pflichtteil fordern (1/2 des gesetzlichen Erbes, hier also 112.500,- Euro), aber beim Berliner Testament, würde es Dich später auch auf Pflichtteil setzen. Problem in der geschilderten Konstellation.

  7. Main Rat: Die Testamentseröffnung abwarten. Dann mit dem genauen Text des Testaments zu einem Anwalt und Rat holen. Leider kann ich nichts besseres sagen, aber man muss erst wissen, was im Testament steht.

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TinaPiaJesper 
Fragesteller
 03.02.2014, 11:59
@wfwbinder

Sie hat keine eigenen Kinder . Ja ich denke auch , hier ist tatsächlich bis zur Verlesung abzuwarten . Mich hat nur verwundert dass sie mich gefragt hat ob ich bereits einen Erbschein beantragt hätte ... In der Antwort von " Barmer" ist zu lesen dass ich keinen Erbschein benötige wenn ich " enterbt " wurde.

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wfwbinder  03.02.2014, 13:10
@TinaPiaJesper

Enterben (also völliges Enterben) geht nicht. nur auf Pflichtteil setzen. Deshalb habe ich Dir ja auch nicht den Rat gegeben einen Erbschein zu beantragen. Wenn es denn so wäre, Hättest Du einen Anspruch in Geld an die Haupterbin.

Für mich stellt sich in dem Fall nur die frage, wer erbt, wenn die Stiefmutter das zeitliche segnet. Wenn sie keine Kinder hat und sich Deine Ansicht bewahrheitet, dass sie nicht nocheinmal heiratet, kämen Eltern, und Geschwister ins Spiel.

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Ein Erbschein kann nur von einem Erben beantragt werden. Für Pflichtteilsberechtigte gibt es nichts Vergleichbares.

Deshalb muss zunächst die Testamentseröffnung abgewartet werden, um den genauen Testamentsinhalt zu kennen.

Wie ein Berliner Testament in der einfachsten Fassung aussieht und welche Auswirkung und Gefahr ein solches Testament für pflichtteilsberechtigte Kinder bedeutet, ist z.B. auf der Internetseite Pflichtteilrechner - Konstellation Ehegattentestament erklärt. Siehe: http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil_konstellation_ehegattentestament.html

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, was für den Erbfall des zweiten Ehegatten geregelt ist und ob das Testament etwa eine sog. Pflichtteilsstrafklausel beinhaltet. Erst wenn man diese Kenntnisse hat, liegt eine solide Entscheidungsgrundlage für das weitere Verhalten vor.

Im dem Fall wäre das Kind aber garnicht erbberechtigt, sondern lediglich Nacherbe am Nachlass des verstorbenen Vaters beim Tod der Ehefrau und könnte allenfalls einen Pflichtteilsanspruch gegen die vorerbende Mutter geltend machen. Nur braucht sie dafür keinen Erbschein :-)

Eine Erbschein wird grds. immer dann benötigt, wenn er verlangt wird.

Zwar wäre ein notarielles Testament hinreichend, aber wenn die Bank einen will, um Schadensersatzforderungen auszuschliessen, darf sie den vorgelegt verlangen, muss ihn aber in dem Fall bezahlen.

Als Miterbe kann man entweder einen Teilerbschein oder einen Gesamterbschein beim Nachlassgericht beantragen.

G imager761

Hallo,

ein Berliner Testament ist ncht gleichbedeutemd mit Enterbung, auch wenn das der Ehegatte vielleicht gern so sieht.

Wenn nicht zugestimmt wurde, steht der Tochter jetzt mind, der Pflichtteil (vermutich 1/4) zu. Alles Weitere wäre Spekulation.

Testament besorgen und anwaltlich beraten lassen.

Erbschein kann man als Nichterbe nicht beantragen.

Viel Glück

Barmer

TinaPiaJesper 
Fragesteller
 03.02.2014, 11:54

Vielen Dank ! Nochmal zum Verständnis - wenn Ich als Tochter nicht zustimme , kann ich auf das Erbe des halben Vermögens bestehen anstatt mich mit dem Pflichtteil zufrieden zu geben ?

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barmer  03.02.2014, 13:37
@TinaPiaJesper

Hallo, ob der Begriff Berliner Testament korrekt ist, wäre erstmal zu klären. Da wird normalerweise eine Regelung für die anderen Erben getroffen und deren Einverständnis eingeholt. Eine Enterbung wäre auch möglich, aber bis auf den Pflcihtteil.

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