Ist Falschangabe beim Nachlaßgericht strafbar?

5 Antworten

Lieben Dank für die Antwort, Ausschlagung wurde schon fristgerecht gemacht, aber anscheinend darf Jeder falsche Angaben beim Nachlaßgericht über sein Vermögen machen, da diese Woche vom Nachlaßgericht ein Schreiben kam, dass dem nicht stattgegeben wird, obwohl offensichtlich ist, dass meiner Meinung nach ein Betrug vorliegt!

Ist denn eine eidesstattliche Versicherung auf die Richtigkeit der Angaben abgegeben worden? Dann wären unwahre Angaben strafbar.

Das wissen wir leider nicht, aber ich hoffe, das können wir irgendwie rausbekommen, danke!!!

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Weisst Du ob das Grundvoraussetzung ist, dass man das unter eidesstattlicher Versicherung abgibt? danke!

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Über eine eventuelle Strafbarkeit konnte ich nichts finden. Allerdings war sie gegenüber den Miterben rechenschaftspflichtig. Daraus können Schadensersatzansprüche erwachsen.

Inwieweit die Ausschlagung der Erbschaft wegen der Täuschung angefochten werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, es wäre allerdings logisch und konsequent.

asti.

Die Schwester deines Freundes hat die Erbschaft nach ihrem Vater entgegen der Absprache mit ihrem Bruder, deinem Freund, nicht ausgeschlagen, so dass die Mutter 3/4 satt Alleineigentum an dem von ihr bewohnten Grundstücks hält..

Die Anwältin deines Freundes wird ihm Mittel und Wege aufzeigen, beizeiten einen Ausgleich des Vermögens der Mutter zugunsten deines Freundes herzustellen.

Vermutlich dürfte es bei deiner Frage um nichts anderes gehen, zumal das Nachlassgericht bereits abschlägig reagiert hat

Lieben Dank für die Antwort, ich finde es nur wirklich fraglich, dass man einfach Falschaussagen betreffend seines Vermögens machen kann, ohne daß man bestraft wird.... lg

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