Midijob, Witwenpension und Minijob - was wird versteuert?

2 Antworten

Dein Midijob und die Beamtenpension werden auf Lohnsteuerkarte versteuert, wie man so schön sagt.

Das höhere Gehalt würde ich auf Steuerklasse III (im Jahr des Todes des Ehegatten und im Jahr danach möglich), danach auf Steuerklasse II nehmen.

Das niedrigere Gehalt dann auf Steuerklasse VI, das alls gleicht sich bewim nächsten Einkommensteuerbescheid dann wieder aus.

Den Minijob musst du nicht versteuern, das macht dein Arbeitgeber.

Bei Krankenkassenbeiträgen bin ich überfragt, das ist nicht mein Thema.

Die Witwenpension wirkt sich auch auf die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge aus.