Wie wird die Lohnsteuer bei Provisionszahlung berechnet?

2 Antworten

Leider nennst du nicht, welcher Betrag die 1 % Regelung ausmacht.

Wenn ich nur die genannten Beträge nehme, hat man dir im Januar zuviel ausgezahlt und im Februar zuwenig.

Es könnte also sein, dass Eurer Lohnbüro das gemerkt hat und im Februar den Fehler korrigierte.

Die 1% Regelung macht brutto ca. 450 Euro aus

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@Collin0410

Dann wären im Januar ca. 3.390,- netto richtig gewesen und im Februar 2.990,- .

Ich denke mal, die haben im Lohnbüro Fehler gemacht und tragen es auf Deinem Rücken aus.

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Auf seiner monatlichen Gehaltsabrechnung sollte doch klar erkennbar sein, welches Einkommen für den Steuerabzug zugrunde gelegt wird.

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Warum liest Du nicht selbst nach - Stichwort Progressionsvorbehalt.

Scherzkeks. Dazu habe ich folgendes gefunden:

Bestimmte Einkünfte sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber durch denProgressionsvorbehalt Ihre Steuerlast. Gemäß dem Progressionsvorbehalt werden Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld zur Berechnung Ihres Steuersatzes mit herangezogen, ohne dass sie selbst versteuert werden müssen

Trifft bei mir alles nicht zu

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@Collin0410

Alles lesen hilft vielleicht, dann muss man nicht dumm daherreden.

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