Nebenjob als Freiberufler?

3 Antworten

Was Dein Arbeitgeber da wegen der Steuernummer gesagt hat, ist falsch.

Was Du da zusätzlich hast, ist kein Verdienst.

Es ist ein (hoffentlicher) Gewinn aus selbständiger Tätigkeit.

Den musst Du selbst ermitteln (während des Jahres ständig Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben machen).

Dann gibst Du ihn in der Einkommensteuererklärung an. Daraufhin bekommst Du automatisch eine neue Steuernummer. 

Gewerbesteuer kannst Du völlig vergessen - Du betreibst ja kein Gewerbe (ausserdem ist das mit den 17.500 falsch).

Umsatzsteuer stellst Du nicht in Rechnung (kannst dafür aber keine Vorsteuer ziehen). 

EnnoWarMal  18.08.2017, 10:31

Steuernummer

Also nach dem vierten Satz waren alle Klarheiten beseitigt.

Eine weitere bzw. neue Steuernummer gibt es in folgenden Fällen:

  • Die Frau ist verheiratet und übt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. Für Zwecke der Umsatzsteuer erhält sie eine eigene Steuernummer.
  • Die Person arbeitet selbständig im Dunstkreis eines anderen Finanzamts, womz Betriebsstättenfinanzamt und Wohnsitzfinanzamt auseinanderfallen. Das gilt nicht in Großstädten, in denen es mehrere Finanzämter gibt. Dort zieht das Wohnsitzfinanzamt dem Betriebsstättenfinanzamt hinterher.
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Impact  18.08.2017, 14:22
@EnnoWarMal

Wegen der Steuernummer  ...

Ein Arbeitnehmer hat eine Arbeitnehmer-Steuernummer -

kommen wie hier Einkünfte aus selbständiger Arbeit hinzu, bekommt er eine neue.

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Oh, da geht aber viel durcheinander.

Um damit anzufangen, die Grenze für Gewerbesteuer ist ein Gewerbeertrag von 24.500,-. Also gar kein Thema für Dich.

Die Grenze von 17.500,- ist die Umsatz (Einnahmen)Grenze für die Umsatzsteuer. Also aufh kein Thema für Dich.

450,- Euro im Monat als selbständige Pflegerin abzurechnen, geht.

Dein Gewinn also Einnahmen (3*450,- = 1.350,-) abzüglich der Ausgaben (Du musst ja zum Patienten kommen, mit dem Telefonieren, usw. usw. Auch die Arbeitskleidung kostet Geld, wird dann aber in der Einkommensteuererklärung den übrigen Einkünften zugeschlagen.

Damit wird es im Normalfall zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen.

Aber bei 450,- im Monat, wenn es denn die gleiche Pflegestelle wäre, könnte es ja auch als Minijob abgerechnet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sammy94 
Fragesteller
 17.08.2017, 17:13

Okay, Danke schonmal für die Antworten, das war auf jeden Fall hilfreich :) wenn es mehr wie 450€ im Monat sind, wie hoch würde denn die Nachzahlung für die einkommenssteuer denn ungefähr sein? Kann man das irgendwie in etwa berrechnen?

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Impact  17.08.2017, 17:20
@Sammy94

Du scheinst mir immer noch auf diesen 450 Euros rumzureiten - das hat aber mit Dir nichts zu tun - vielmehr ist es eine Zahl aus dem Bereich Minijob,

Dein Gewinn wird jährlich ermittelt.

Eine evtl. Nachzahlung kannst Du anhand einer Probeberechung (siehe Internet) selbst feststellen.

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Brigi123  17.08.2017, 17:51
@Sammy94

Möglicherweise wäre es für Dich einfacher, wenn es als Minijob angemeldet würde. Dann weißt Du genau, wieviel der job tatsächlich für Dich abwirft und hast nicht die zusätzlichen Mühen. 

Wenn der AG Dich haben will, wird er evtl. auf Deine Wünsche eingehen.

Für drei Monate hätte ich keine Lust, mich mit der ganzen Thematik zu beschäftigen und am Ende noch professionelle Hilfe für die Steuererklärung zu brauchen und zu bezahlen.

Wenn Du bereits letztes Jahr in dem Hauptjob mit 2400,-€ brutto gearbeitet hast und eine Steuererklärung gemacht hast, dann könntest Du im Steuerbescheid das “zu versteuernde Einkommen“ nachsehen, darauf den Gewinn für die drei Monate aufschlagen. In der Steuertabellr kannst Du dann die zu zahlende Steuer nachsehen und mit der zu zahlenden Steuer vom Vorjahr vergleichen. Dann hättest Du einen Anhaltspunkt für die zu erwartende Steuermehrzahlung.

 (Bitte nicht lachen, wfw. Du könntest es ihr bestimmt innerhalb von zwei Minuten ausrechnen).

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wfwbinder  18.08.2017, 10:46
@Brigi123

Danke für die Blumen, aber das können hier im Forum garantiert ein Dutzend Leute.

Aber schon mit dem bloßen Auge kann man erkennen, dass es günstiger Wäre, wenn die Fragerin den Arbeitgeber (wenn es denn einer ist und nicht mehrere Pflegestellen) dazu überreden könnte es als Minijob zu melden.

Andernfalls kommt, wenn man es nicht blöd anstellt, ein Gewinn von ca. 1.000.- raus und damit ca. 300,- Steuernachzahlung (geschätzt, nicht gerechnet).

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Sammy94 
Fragesteller
 18.08.2017, 18:32
@wfwbinder

die Einsatzorte wären Verschiedene Pflegeheime bei mir im Umkreis,also nicht immer der gleiche. Das mit dem Minijob geht glaube ich nicht, der Verdienst ist immer unterschiedlich, im Oktober könnten es zB durch den Feiertag 700€ , September aber nur 450 oder 500 sein..ich überlege das am besten einfach nochmal 

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wfwbinder  18.08.2017, 19:11
@Sammy94

OK, aber das ist auch eine andere Fragestellung als in Deinem Sachverhalt.

Hier ist selbständig natürlich richtig. Aber die Idee als solche ist doch OK.

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Okay, Danke schonmal für die Antworten, das war auf jeden Fall hilfreich :) wenn es mehr wie 450€ im Monat sind, wie hoch würde denn die Nachzahlung für die einkommenssteuer denn ungefähr sein? Kann man das irgendwie in etwa berrechnen?