Nebenjob als Freiberufler?
Hallo,
ich habe eine 140 Stunden Stelle als Krankenpflegerin in einer Zeitarbeitsfirma. (2400€ brutto/mtl). Meine Überlegung ist jetzt für 3 Monate (Sep-Nov) freiberuflich einen Nebenjob in der Pflege zu machen. Das wären 3 Tage pro Monat und ca 450 - 500€ monatlich zusätzlich. Aber wie läuft das alles dann mit den Steuern? Mein Arbeitgeber sagte ich muss eine Steuernummer extra für die freiberuflichkeit beim Finanzamt beantragen. Gebe ich den zusätzlichen Verdienst dann auch extra an oder wird er auf mein reguläres brutto Einkommen gerechnet? Und wie ist es dann mit einer Rückzahlung? Gewerbesteuer bleibt ja aus wenn man nicht mehr wie 17500€ jährlich dazu verdient,aber der Rest? Mit was müsste ich denn dann alles rechnen?
Danke im Voraus !
3 Antworten
Was Dein Arbeitgeber da wegen der Steuernummer gesagt hat, ist falsch.
Was Du da zusätzlich hast, ist kein Verdienst.
Es ist ein (hoffentlicher) Gewinn aus selbständiger Tätigkeit.
Den musst Du selbst ermitteln (während des Jahres ständig Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben machen).
Dann gibst Du ihn in der Einkommensteuererklärung an. Daraufhin bekommst Du automatisch eine neue Steuernummer.
Gewerbesteuer kannst Du völlig vergessen - Du betreibst ja kein Gewerbe (ausserdem ist das mit den 17.500 falsch).
Umsatzsteuer stellst Du nicht in Rechnung (kannst dafür aber keine Vorsteuer ziehen).
Wegen der Steuernummer ...
Ein Arbeitnehmer hat eine Arbeitnehmer-Steuernummer -
kommen wie hier Einkünfte aus selbständiger Arbeit hinzu, bekommt er eine neue.
Oh, da geht aber viel durcheinander.
Um damit anzufangen, die Grenze für Gewerbesteuer ist ein Gewerbeertrag von 24.500,-. Also gar kein Thema für Dich.
Die Grenze von 17.500,- ist die Umsatz (Einnahmen)Grenze für die Umsatzsteuer. Also aufh kein Thema für Dich.
450,- Euro im Monat als selbständige Pflegerin abzurechnen, geht.
Dein Gewinn also Einnahmen (3*450,- = 1.350,-) abzüglich der Ausgaben (Du musst ja zum Patienten kommen, mit dem Telefonieren, usw. usw. Auch die Arbeitskleidung kostet Geld, wird dann aber in der Einkommensteuererklärung den übrigen Einkünften zugeschlagen.
Damit wird es im Normalfall zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen.
Aber bei 450,- im Monat, wenn es denn die gleiche Pflegestelle wäre, könnte es ja auch als Minijob abgerechnet werden.
Okay, Danke schonmal für die Antworten, das war auf jeden Fall hilfreich :) wenn es mehr wie 450€ im Monat sind, wie hoch würde denn die Nachzahlung für die einkommenssteuer denn ungefähr sein? Kann man das irgendwie in etwa berrechnen?
Du scheinst mir immer noch auf diesen 450 Euros rumzureiten - das hat aber mit Dir nichts zu tun - vielmehr ist es eine Zahl aus dem Bereich Minijob,
Dein Gewinn wird jährlich ermittelt.
Eine evtl. Nachzahlung kannst Du anhand einer Probeberechung (siehe Internet) selbst feststellen.
Möglicherweise wäre es für Dich einfacher, wenn es als Minijob angemeldet würde. Dann weißt Du genau, wieviel der job tatsächlich für Dich abwirft und hast nicht die zusätzlichen Mühen.
Wenn der AG Dich haben will, wird er evtl. auf Deine Wünsche eingehen.
Für drei Monate hätte ich keine Lust, mich mit der ganzen Thematik zu beschäftigen und am Ende noch professionelle Hilfe für die Steuererklärung zu brauchen und zu bezahlen.
Wenn Du bereits letztes Jahr in dem Hauptjob mit 2400,-€ brutto gearbeitet hast und eine Steuererklärung gemacht hast, dann könntest Du im Steuerbescheid das “zu versteuernde Einkommen“ nachsehen, darauf den Gewinn für die drei Monate aufschlagen. In der Steuertabellr kannst Du dann die zu zahlende Steuer nachsehen und mit der zu zahlenden Steuer vom Vorjahr vergleichen. Dann hättest Du einen Anhaltspunkt für die zu erwartende Steuermehrzahlung.
(Bitte nicht lachen, wfw. Du könntest es ihr bestimmt innerhalb von zwei Minuten ausrechnen).
Danke für die Blumen, aber das können hier im Forum garantiert ein Dutzend Leute.
Aber schon mit dem bloßen Auge kann man erkennen, dass es günstiger Wäre, wenn die Fragerin den Arbeitgeber (wenn es denn einer ist und nicht mehrere Pflegestellen) dazu überreden könnte es als Minijob zu melden.
Andernfalls kommt, wenn man es nicht blöd anstellt, ein Gewinn von ca. 1.000.- raus und damit ca. 300,- Steuernachzahlung (geschätzt, nicht gerechnet).
die Einsatzorte wären Verschiedene Pflegeheime bei mir im Umkreis,also nicht immer der gleiche. Das mit dem Minijob geht glaube ich nicht, der Verdienst ist immer unterschiedlich, im Oktober könnten es zB durch den Feiertag 700€ , September aber nur 450 oder 500 sein..ich überlege das am besten einfach nochmal
Okay, Danke schonmal für die Antworten, das war auf jeden Fall hilfreich :) wenn es mehr wie 450€ im Monat sind, wie hoch würde denn die Nachzahlung für die einkommenssteuer denn ungefähr sein? Kann man das irgendwie in etwa berrechnen?
Also nach dem vierten Satz waren alle Klarheiten beseitigt.
Eine weitere bzw. neue Steuernummer gibt es in folgenden Fällen: